Ermittlungen nach Todesfall in Vorarlberger Pflegeheim eingestellt
Nach dem Tod eines 89-jährigen Bewohners in einem Vorarlberger Pflegeheim im Jahr 2022 hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren eingestellt. Wie die Behörde bestätigte, ergaben die Untersuchungen keine Hinweise auf ein schuldhaftes Verhalten von Beteiligten. VOL.AT hatte bereits vor der Einstellung exklusiv über den Fall und die Vorwürfe berichtet. Der Tod des Mannes hatte im Sommer 2024 für große Betroffenheit gesorgt.
Laut dem damaligen Medienbericht soll der 89-Jährige 2022 innerhalb von drei Monaten 15 Kilo abgenommen und nur mehr 46 Kilo gewogen haben. Im April war der Senior nach einer Operation und wegen einsetzender Demenz als Pflegefall in das Heim des Betreibers SeneCura gezogen. Seinen Söhnen fiel die Gewichtsabnahme rasch auf, auf Hinweise habe das Heim aber nicht reagiert, so der Vorwurf. Nach wenigen Wochen musste der Mann wegen Dekubitus (Anm. Wundliegegeschwür) operiert werden. Er starb im August 2022.
Umfassend geprüfter Fall
Nach einer Beschwerde der Familie hatte Ende Juli 2022 eine Amtssachverständige des Landes den Fall geprüft. Diese schloss Pflegefehler aus, kritisierte dennoch manche Zustände, was der Heimbetreiber mit der angespannten Personalsituation begründete. Die Patientenanwaltschaft, angerufen von der Familie, bemängelte eine widersprüchliche Pflegedokumentation und sah offene Fragen, etwa in Bezug auf die Entstehung des Dekubitus. Die damalige Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) setzte nach scharfer Kritik eine neuerliche Überprüfung des Falls an.
Der Betreiber stellte die Vorwürfe von Pflegefehlern und Mangelernährung stets in Abrede. Der Mann habe angesichts seines Gesundheitszustands schon bei der häuslichen Pflege durch mobile Dienste massiv abgenommen. Palliative Bewohner verlören häufig in den letzten Lebensmonaten Gewicht, hieß es.
Zwei Privatgutachten des Betreibers offenbarten zwar Lücken in der Dokumentation, bestätigten eine Vernachlässigung aber nicht. Bei der Entscheidung zur Einstellung der Ermittlungen wegen Quälens und Vernachlässigens von wehrlosen Personen stützte sich die Feldkircher Staatsanwaltschaft nun ebenfalls auf Gutachten. Es hätten sich in der Untersuchung keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, hieß es.
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(APA/VOL.AT)
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