Ermittlungen nach Interview von Freund der vergewaltigten Inderin

Es werde geprüft, ob das Interview zur namentlichen Identifizierung des Vergewaltigungsopfers führe, was strafrechtlich verboten sei, sagte Polizeisprecher Rajan Bhagat am Samstag der Nachrichtenagentur AFP.
Freund schildert grausame Tat
In dem am Freitag ausgestrahlten Interview mit dem Hindi-sprachigen Sender Zee News hatte der Freund der 23-jährigen Inderin das schreckliche Ereignis vor drei Wochen geschildert. Die Medizinstudentin war am 16. Dezember in Neu Delhi bei der Rückkehr von einem Kinobesuch mit ihrem Freund in einem Bus von sechs Männern vergewaltigt, mit einer Eisenstange gequält und schließlich aus dem fahrenden Bus geworfen worden. Sie wurde so schwer verletzt, dass sie vor einer Woche starb.
Polizei soll lange nicht geholfen haben
Ihr Freund warf der Polizei in dem Fernsehinterview vor, erst nach 45 Minuten eingetroffen zu sein. Statt sie schnell ins Krankenhaus zu bringen, hätten die Polizeibeamten zunächst diskutiert, welche Polizeiwache für das Verbrechen zuständig sei. “Sie hätten uns in diesen entscheidenden anderthalb Stunden ins Krankenhaus bringen und Kleider geben können”, sagte der Freund. “Für einen sterbenden Menschen ist jede Minute entscheidend.”
“Er gab ihr nicht einmal seine Jacke”
In einem AFP-Interview hatte der 28-Jährige zuvor gesagt: “Die Grausamkeit, die ich gesehen habe, hätte niemand jemals sehen dürfen.” Keiner sei ihnen zu Hilfe gekommen, als beide nach ihrer einstündigen Tortur verletzt auf der Straße gelegen hätten. “Ein Passant hat uns gefunden, aber meiner Freundin nicht einmal seine Jacke gegeben, wir haben auf Rettung durch die Polizei gewartet”, sagte er AFP. Auch der Polizei warf der Mann Versäumnisse vor. Seine Freundin sei in eine Klinik gebracht worden, wo auf ihren mentalen Zustand keine Rücksicht genommen worden sei. “Mich haben sie wie eine Sache behandelt”, sagte der Mann.
Gegen fünf mutmaßliche Täter war am Donnerstag Mordanklage erhoben worden. Der sechste soll noch minderjährig sein und könnte vor ein Jugendgericht kommen.
(APA)
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