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Erleichterungen beim Corona-Härtefallfonds für Firmen

Neuerungen im Antragsformular
Neuerungen im Antragsformular ©APA
Beim Härtefallfonds, den die Wirtschaftskammer (WKÖ) abwickelt, ist es nun offiziell zu Änderungen gekommen.

Neuerungen sind in das Antragsformular eingearbeitet worden. Dieses ist unter wko.at/haertefall-fonds zu finden. Bereits eingebrachte Anträge brauchen aber nicht neuerlich eingereicht werden. Diese würden automatisch nach der neuen Richtlinie geprüft, teilte die WKÖ am Montagabend mit.

Betrachtungszeitraum erweitert

Neu ist nunmehr eine Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate. Innerhalb von diesen sechs Monaten können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.

Dazu kommt eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat. Diese gilt auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaftet haben. So bekommen mehr Selbstständige Zugang als bisher.

Familienhärteausgleich wird berücksichtigt

Auch wird nunmehr der Corona-Familienhärteausgleich berücksichtigt. Die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung aus dem Härtefallfonds.

Bereits gestellte Anträge werden nach der neuen Richtlinie geprüft, die am 30. April veröffentlicht wurde. So solle sichergestellt werden, dass individuelle Verbesserungen in der Bearbeitung berücksichtigt würden, so die WKÖ. Sollten Antragsteller einen Antrag zurückziehen wollen (etwa weil der Antrag erst für einen späteren Betrachtungszeitraum gestellt werden soll), dann ist dies via Nachricht an die zuständige Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland über die Härtefall-Fonds-Website möglich.

(APA)

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