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Erhöhung der Gerichtsgebühr kritisiert

Zahlreiche Unternehmer haben ihn in den letzten Tagen informiert, dass sich die Gerichtsgebühren für die Einreichung des Jahresabschlusses explosionsartig verteuert haben.

Eine Steigerung von 79%, wie ein konkreter Fall belegt, ist ungeheuerlich und kann durch nichts gerechtfertigt werden, so der Bundesobmann des RFW und freiheitliche Wirtschaftsprecher von Vorarlberg, KO Ing. Fritz Amann, in einer ersten Reaktion Amann dazu: „Die Abzocke des Staates am Mittelstand geht unverblümt weiter. Jetzt wird die Gerichtsgebühr für die Einreichung des Jahresabschluss dramatisch erhöht. Sachlich und technisch nicht nachvollziehbar, zumal die Notwendigkeit dieser Vorgangsweise ohnehin sehr umstritten ist. Die Veröffentlichungspflicht der Geschäftszahlen ist nach wie vor sehr bedenklich und bringt niemanden etwas. Während sich aber die großen Unternehmen im Falle der Nichtveröffentlichung die Strafe leicht leisten können, kann das der Kleinunternehmer nicht. Er muss immer noch seine Zahlen zur Freude der Konkurrenz veröffentlichen und wird dafür auch noch von Jahr zu Jahr mehr zur Kasse gebeten. Eine Ungeheuerlichkeit, die sofort abgeschafft gehört.“ Die Wirtschaft ist von sinnloser Bürokratie und der damit verbunden Gebühren umgehend zu befreien. Daher verlangt der RFW erneut die sofortige Abschaffung der Bekanntgabe des Jahresabschlusses an das Handelsgericht und die Veröffentlichungspflicht in der Wienerzeitung. Weiter setzen wir uns für die Pauschalierung der Grundbuchsgebühren sowie für die Streichung der Kreditgebühren ein, denn es kann nicht sein, dass die Wirtschaft weiter kostenlos die Arbeit für die Beamten macht und dafür sogar noch zu bezahlen hat. Die Entbürokratisierung ist überfällig. Wir wollen und können uns einfach keinen arbeitsmüden Ärmelschoner-Apparat mehr leisten, so der RFW-Bundesobmann, KO Ing. Fritz Amann, abschließend.

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