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Erbschaftssteuer - Babler-Modell stößt auf Kritik

SPÖ-Chef Andreas Babler.
SPÖ-Chef Andreas Babler. ©APA/EXPA/ERICH SPIESS (Symbolbild)
Die SPÖ hat ihre Vorstellungen für eine Erbschaftssteuer konkretisiert. Kritik kommt vom Leiter des Thinktanks Agenda Austria.

Bei dem SPÖ-Modell soll es einen Lebensfreibetrag von einer Million geben, das heißt wer innerhalb von 30 Jahren Erbschaften oder Schenkungen gesamt im Wert von unter einer Million erhält, muss nichts bezahlen. Gleichzeitig würde die Grunderwerbssteuer fallen, geht aus dem Konzept hervor, über das die "TT" zunächst berichtet hatte.

Kritik von ÖVP, Wirtschaftsbund und Agenda Austria an SPÖ-Modell

Es habe den Anschein, dass die SPÖ versuche die KPÖ links zu überholen. Neue Steuern zu fordern, zeige die Kaltschnäuzigkeit mit der SP-Chef Andreas Babler und Co gegen Leistungsträger und mittelständische Unternehmen vorgehen wollten. VP-Generalsekretär Christian Stocker ortete Vorschläge aus der "politischen Mottenkiste". Österreich sei ohnedies ein "Hochsteuerland", so Stocker: "Bevor wir über weitere Belastungen der Bürger sprechen, sollten wir lieber über Entlastungen reden."

Auch der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria reagierte skeptisch. Dessen Leiter Franz Schellhorn spricht von Symbolpolitik. Das "Höchststeuerland" Österreich brauche keine neuen Steuern. Wer eine gleichere Vermögensverteilung wünsche, müsse den Vermögensaufbau fördern.

SPÖ will auch bei den Vermögenden ansetzen

Geht es nach der SPÖ soll der Steuersatz für die Erbschaftssteuer bei einem Erbe von einer Million Euro bis zu fünf Millionen Euro 25 Prozent betragen. Zwischen fünf Millionen Euro und zehn Millionen Euro steigt der Tarif auf 30 Prozent. Ab einem Erbe von zehn Millionen Euro sollen nach Vorstellung der Sozialdemokraten 35 Prozent Steuern entrichtet werden.

Bei Betriebsübernahmen sollen 85 Prozent des Betriebsvermögens verschont bleiben, wenn der Betrieb über mindestens fünf Jahre fortgeführt wird. Für Stiftungen gibt es laut Modell sowohl ein Erbschaftssteuer- als auch ein Vermögenssteueräquivalent. Die bezahlte Stiftungseingangssteuer könnte dabei angerechnet werden.

(APA/Red)

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