Warum haben es die Mutter und die Tante der angeklagten Richterin, die in einem offenbar am Bezirksgericht Dornbirn gefälschten Testament eines Verwandten als Alleinerbinnen von rund einer halben Million Euro eingesetzt wurden, auf den Erbschaftsprozess ankommen lassen? Diese Frage wird in Vorarlberger Justizkreisen gestellt. Man habe sich mit den anderen Erben in zwei Jahren nicht einigen können, antwortet Karl Rümmele als Anwalt der Tante von Richterin Kornelia Ratz. Denn die einen würden Geld verlangen, die anderen Eigentumsrechte an den Liegenschaften. Gestern begann am Bezirksgericht Bregenz ein Erbprozess, den elf Verwandte gegen Mutter und Tante von Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz führen. Sie verlangen nach Angaben von Klagsvertreter Sanjay Doshi jeweils zwischen 7000 und 10.000 Euro.
Kein Termin angesetzt
Richter und Gerichtsvorsteher Felix Dünser hat noch keinen Termin für die nächste Verhandlung angesetzt. Weil die Streitparteien während der vorbereitenden Tagsatzung eine außergerichtliche Lösung in Aussicht gestellt haben. Demnach soll ein Notar als Treuhänder die Liegenschaften verkaufen und den daraus erzielten Verkaufserlös sowie das Bargeld unter den 31 Erben aufteilen. Sollte man sich dann auch noch über die Verfahrenskosten einigen, könnte der Zivilprozess ohne Urteil beendet werden.
Prozess nicht abwarten
Richter Dünser gab gestern einem Antrag der Beklagtenvertreter nicht statt: Er wird den Ausgang des am 16. April beginnenden Testamente-Strafprozesses in Salzburg nicht abwarten. Dabei wird Richterin Ratz vorgeworfen, bei Bediensteten des Bezirksgerichts Dornbirn ein falsches Testament ihres Verwandten bestellt zu haben.
Prozessauftakt
Den Bregenzer Erbprozess würden die Beklagten, so er weitergeführt werden sollte, wohl verlieren. Zum Prozessauftakt räumten die Beklagtenvertreter Rümmele und Andreas Mandl erstmals ein, dass das ihre Mandantinnen begünstigende Testament eine Fälschung sei. Für das Gericht ginge es dann im Wesentlichen nur noch um die rechtmäßige Verteilung des Erbes. Kläger-Anwalt Doshi hat eine weitere Klage gegen die bisherigen Alleinerbinnen eingebracht. Andere Verwandte fordern demnach rund 70.000 Euro. Der zweite Erbprozess soll am Landesgericht Innsbruck geführt werden, weil sich die Richter des Landesgerichts Feldkirch für befangen erklärt haben – ebenso wie jene des BG Dornbirn, was für den ersten Prozess zur Verlegung nach Bregenz geführt hat.
(NEUE/ Seff Dünser)
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