Insgesamt geht es bei rund 450.000 internationalen Erbrechtsfällen, die es jährlich in der EU gibt, um ein Vermögen von mehr als 120 Milliarden Euro. Derzeit seien die Rechtsvorschriften, die zur Anwendung kommen, sehr komplex und nur schwer absehbar. Mit dem Vorschlag für eine Verordnung werde ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit beseitigt.
Barrot zeigte sich erfreut über das Mehr an Flexibilität durch die neue Regelung. Durch die Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses könnten Erben und Nachlassverwalte überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen. Das Risiko, dass EU-Länder einander widersprechende Entscheidungen fällen, werde damir verringert. Ein einhziges Gericht sei auch für die Abwicklung des Nachlasses zuständig, nämlich jenes am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers. Die Ausnahme ist, dass dieses Gericht die Angelegenheit an das Gericht des Staates verweisen kann, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt, wenn dort eine bessere Beurteilung möglich ist. Entscheidungen und Urkunden in einer Erbsache werden gegenseitig uneingeschränkt anerkannt.
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