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Erben gewinnen Streit um Kinski-Zitate

Klaus Kinski war 1991 gestorben
Klaus Kinski war 1991 gestorben ©APA (Archiv/dpa)
Im Streit um die Verwendung von Zitaten des Schauspielers Klaus Kinski in einem Theaterstück haben die Erben vor Gericht gewonnen.

Das Oberlandesgericht Köln verbot eine Theaterinszenierung mit Kinski-Zitaten und hob damit ein Urteil des Landgerichts auf. Außerdem müssen die Künstler Schadenersatz zahlen.

Kinskis Ex-Frau Minhoi Laonic und der gemeinsame Sohn Nikolai hatten gegen zwei Mitglieder einer Theatergruppe wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt. Die Künstler hätten eine Verwertung des Werkes vorgenommen, zu der sie nicht berechtigt gewesen seien, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung des Gerichts.

Das Ein-Mann-Stück “Kinski – Wie ein Tier im Zoo” wurde bisher nur sehr selten und vor kleinem Publikum aufgeführt. Es besteht zu etwa einem Drittel aus teilweise abgewandelten Zitaten des 1991 gestorbenen Schauspielers. Die von Klaus Kinski stammenden Passagen seien mit dem Text verwoben und damit als eigene geistige Schöpfung ausgegeben worden, begründeten die Richter das Urteil.

Angesichts der nur geringen Änderungen der benutzten Kinski-Passagen könne von einer freien Bearbeitung durch die Kölner Künstler keine Rede sein. Es gebe auch keinen “inneren Abstand” zum Altwerk etwa durch das Mittel der Parodie oder durch die Schaffung einer neuen Werkform. Entgegen der Behauptung der Künstler lasse das Stück auch nicht erkennen, dass die Person Kinskis exemplarisch herangezogen werde. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Künstler eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.

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