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Er ist zu fett für die Todesspritze

Seine 220 Kilo könnten seine Hinrichtung verhindern.
Seine 220 Kilo könnten seine Hinrichtung verhindern. ©EPA
Ronald Post erschoss vor 29 Jahren einen Mann und wartet nun auf seine Hinrichtung. Nun hat ein Arzt bestätigt, dass er zu fett für die Giftspritze sei.

Ein zum Tod verurteilter Häftling hat in den USA um die Aufschiebung der Hinrichtung gebeten, weil er zu dick dafür sei. Ronald Post, der vor fast 30 Jahren in Ohio einen Hotelangestellten erschoss, wiegt knapp 220 Kilogramm. Seine Fettleibigkeit, der schlechte Zugang zu den Venen und andere gesundheitliche Probleme könnten bei der Hinrichtung zu “schweren physischen und psychischen Schmerzen” und einem “qualvollen und schleichenden Tod” führen, erklärten Anwälte von Post in einem Schreiben an das Gericht. Außerdem sei er so schwer, dass ihn die Hinrichtungstrage möglicherweise nicht aushalte, befürchten die Anwälte. Der 53-jährige Post soll am 16. Jänner kommenden Jahres hingerichtet werden.

Ein Mediziner soll nun am Donnerstag bestätigt haben, dass es nicht möglich sei eine Vene für die Giftspritze zu lokalisieren. Auch die Beine und andere Körperteile seien für die Injektion ungeeignet. Nun muss das Gericht entscheiden, ob es dem Gutachten Glauben schenken will.

Ähnliche Fälle bekannt

Das Gewicht eines Todeskandidaten war schon früher in den USA bei Hinrichtungen ein Thema. 2008 wiesen Gerichte einen ähnlichen Antrag wie den von Post im Fall des Doppelmörders Richard Cooey ab. Der 1,70 Meter große Cooey wog 121 Kilogramm und wurde am 14. Oktober 2008 hingerichtet.

2007 brauchten die Henker in Ohio bei einem Häftling fast zwei Stunden, um eine Vene für den tödlichen Medikamentencocktail bei Christopher Newton zu finden, der 120 Kilogramm wog. Eine Sprecherin des Gefängnisses erklärte damals, Grund für die Probleme sei das Gewicht des Häftlings gewesen.

Im US-Staat Washington bestätigte ein Richter 1994 zwar die Todesstrafe gegen Mitchell Rupe, aber er stimmte dessen Einwand zu, dass er mit einem Gewicht von 181 Kilogramm zu schwer sei, um gehängt zu werden. Es bestehe die Gefahr, dass er dabei enthauptet werde. Rupe hatte argumentiert, dass das eine grausame und ungewöhnliche Strafe wäre, die laut Verfassung verboten ist. Rupe wurde schließlich zu einer lebenslangen Haft verurteilt und starb 2006 im Gefängnis.

(APA/VOL.AT)

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