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Entscheidung zu Sammelklage gegen AWD schriftlich

Großer Andrang am Wiener Handelsgericht
Großer Andrang am Wiener Handelsgericht ©APA (Pfarrhofer)
In der Causa um den angeschlagenen Finanzdienstleister AWD ist am ersten Verhandlungstag noch keine Entscheidung darüber gefallen, ob die Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zulässig ist. Richter Oskar Straßegger wird darüber schriftlich befinden.

Der VKI wirft dem AWD vor, seine Kunden bei der Vermittlung von Immofinanz-Aktien systematisch fehlberaten zu haben und will die Fälle in Form von Sammelklagen abhandeln. Der AWD lehnt das ab. In den Verhandlungssaal am Wiener Handelsgericht hatten sich am Donnerstag zahlreiche mutmaßlich geschädigte Anleger eingefunden.

In welche Richtung die Entscheidung über die Zulässigkeit und Zuständigkeit der Sammelklage gehen wird, konnte Straßegger noch nicht sagen. VKI-Chefjurist Peter Kolba ist dennoch zuversichtlich, dass sich das Handelsgericht als für die Causa zuständig herausstellt, und die Sammelklage zulässig ist. Wenn die Sammelklage nicht zugelassen werde, werde eine gerichtliche Klärung aller Fälle verunmöglicht, sagte er nach der zweistündigen Verhandlung.

Der VKI drohte dem Gericht indirekt mit einer Amtshaftungsklage, falls die Entscheidung über die Zulässigkeit der Sammelklage unanfechtbar sein sollte. Weiters hat sich am Donnerstag herausgestellt, dass zwei Teilnehmer der VKI-Sammelklage beim Kauf ihrer Immofinanz-Aktien von einer ehemaligen AWD-Mitarbeiterin beraten wurden. VKI-Anwalt Alexander Klauser stellte daher einen Antrag, den Gesamt-Schadenersatzanspruch entsprechend zu reduzieren. Andererseits hat der VKI irrtümlich nicht berücksichtigt, dass zwei weitere Teilnehmer aufgrund eines Aktiensplittings mehr Immofinanz-Papiere als in der Klage angegeben halten.

Gezänk um Verjährung und Zulässigkeit

Zu Beginn der etwa zweistündigen Verhandlung wollte Richter Oskar Straßegger klären, ob der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der angeschlagene Finanzdienstleister AWD zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit wären. Beiden Parteien bekräftigten, nach wie vor einen solchen anzustreben. Es scheiterte jedoch – wie schon im Vorfeld – an der Frage, ob die Fälle einzeln oder gebündelt abgehandelt werden sollten. Der Beschluss des Gerichts über die Zulässigkeit der Sammelklage wird in ein paar Wochen erwartet.

“Es ist sehr schwer, über einen pauschal erhobenen Vorwurf einen Vergleich herzustellen”, klagte AWD-Anwalt Christian Winternitz. Die einzigen Fälle, die AWD vorlägen, seien jene 119, die sich der ersten VKI-Sammelklage angeschlossen haben. Daten über rund 150 Teilnehmer der zweiten, Ende September eingebrachten Klage habe der Finanzdienstleister erst seit gestern, Mittwoch. Für VKI-Anwalt Alexander Klauser haben sich einem Vergleich “zwei Hindernisse in den Weg gestellt”. Erstens habe AWD im Vorfeld der Verhandlung “stereotyp” behauptet, alle betroffenen Anleger hätten ein Gesprächsprotokoll unterschrieben, aus dem sich ergebe, sie seien “perfekt aufgeklärt” worden. Zweitens habe sich AWD nicht bereit erklärt, einen Verjährungsverzicht abzugeben. Das Risiko, dass noch nicht eingeklagte Fälle verjähren könnten, sei dem VKI zu groß, deshalb müsse er vor den Kadi ziehen.

Klauser könnte sich vorstellen, dem AWD die Daten über die restlichen rund 2.200 Anleger, die sich bei dem Verein über Fehlberatung beim Verkauf von Immofinanz-Aktien beschwert haben, “Zug um Zug” zu übergeben, wenn der AWD im Gegenzug Verjährungsverzichte abgibt. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Aktien nicht vom AWD vermittelt wurden, könne der Verzicht unwirksam werden. Winternitz hingegen hat den Eindruck, dass sich der VKI “offensichtlich die Fälle nicht einmal im Detail angesehen hat” und lehnt einen “pauschalen Verjährungsverzicht” ab.

Der VKI räumte heute ein, dass zwei der 119 Klagsteilnehmer einen Teil ihrer Immofinanz-Aktien bei einer Beraterin gekauft haben, die zum Zeitpunkt des Nachkaufs nicht mehr für AWD tätig war. Klauser beantragte aufgrund dessen und wegen des mittlerweile wieder gestiegenen Kurses, den Streitwert von rund zwei auf rund 1,9 Mio. Euro zu reduzieren.

Der Richter regte weiters an, dass AWD allfällige Vergleichsangebote den Kunden nicht direkt unterbreiten könnte, sondern über die Kanzlei Klausers, um die Anleger nicht unter Druck zu setzen. Der VKI-Anwalt lehnte das ab, weil die Berater zumeist “aus dem allerengsten Verwandten- und Bekanntenkreis” stammten. In der Folge entbrannte ein juristisches Gezänk um die Zulässigkeit und Zuständigkeit der Sammelklage. Unter anderem ging es darum, ob bei Fällen mit einem Streitwert unter 10.000 Euro überhaupt das Handelsgericht – und nicht ein Bezirksgericht – zuständig ist. Sollte der VKI hier mit einer unanfechtbaren Entscheidung konfrontiert werden, müsse “das Thema Amtshaftung” geprüft werden, drohte der Rechtsvertreter des Konsumentenschützer.

Der VKI jedenfalls ist sich sicher, dass die nunmehr 117 Fälle gleich geartet sind. Bei allen Anlegern handle es sich um “konservative, risikoscheue Anleger”, denen die Immofinanz-Aktien als “völlig risikoloses Investment” verkauft worden sei, so Klauser. Außerdem habe die AWD-Spitze ihre Berater “systematisch auf eine bestimmte Weise geschult.” AWD-Anwalt Gregor Beer konterte: Es könne nicht sein, dass die Unternehmensphilosophie des AWD als Beweis für die Fehlberatung herangezogen werde, “das würde diesen Rechtsstaat ad absurdum führen”. Zudem stammten die Gesprächsnotizen aus den Jahren 1996 bis 2008. In diesem Zeitraum hätten sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geändert. Es könne daher nicht, wie vom VKI gefordert, ein einziges Gutachten über all diese Fälle befinden. Der VKI verwies hingegen auf die Prozessökonomie.

Dass der Beschluss über die Zulässigkeit der Sammelklage nun schriftlich ergehen wird, ist “für die Geschädigten sicher keine erfreuliche Sache”, sagte VKI-Chefjurist Peter Kolba. Er sei aber “nicht unfroh”, dass der Richter nun in Ruhe darüber befinden will. Die Kanzlei Kraft und Winternitz wollte den Ausgang des ersten Verhandlungstags nicht kommentieren. Der AWD meinte nur, dass es sich offenbar um eine derart komplexe Rechtslage handle, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Beobachter hatten im Vorfeld mit einer Entscheidung im Sinne des VKI gerechnet. Der (nicht allzu große) Verhandlungssaal war heute voll mit Medienvertretern und mutmaßlich geprellten Anlegern, die nun weiter auf eine Entscheidung warten müssen.

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