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Präsidentenwahl in Polen für gültig erklärt

U.a. werden Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung beklagt
U.a. werden Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung beklagt ©APA (AFP/KPRP)
Polens Oberster Gerichtshof hat am Montag die Präsidentenwahl für gültig erklärt. "Das Höchstgericht (...) bestätigt die Gültigkeit der am 12. Juli 2020 abgehaltenen Wahl von Andrzej Sebastian Duda in das Amt des polnischen Präsidenten", hieß es in einer Mitteilung des Höchstgerichts. Im Raum gestanden waren u.a. Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung.

Der Oberste Gerichtshof habe insgesamt 5.847 Beanstandungen der Präsidentschaftswahl erhalten. In 93 Fällen sei man zu der Ansicht gekommen, diesen müsste gänzlich oder teilweise nachgegangen werden, obwohl diese keinen Einfluss auf das Ergebnis der Präsidentenwahl gehabt hätten.

PO hatte Beschwerde eingelegt

Amtsinhaber Andrzej Duda, der von der nationalistisch-konservativen Regierungspartei PiS ins Rennen geschickt wurde, hatte die Stichwahl am 12. Juli knapp gegen den Kandidaten Rafal Trzaskowski von der liberalen Bürgerplattform (PO) mit 51 Prozent der Stimmen gewonnen. Die PO hatte Beschwerde gegen das Wahlergebnis eingereicht.

Zur Begründung nannte sie die Unterstützung des "gesamten Staatsapparats" für Duda. Die PO beklagte unter anderem Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung und warf dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender TVP Befangenheit zugunsten des der Regierungspartei PiS nahestehenden Duda vor. Auch Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierten eine voreingenommene Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und sprachen von einer "homophoben, fremdenfeindlichen und antisemitischen Rhetorik".

(APA/ag.)

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