Der Oberste Gerichtshof habe insgesamt 5.847 Beanstandungen der Präsidentschaftswahl erhalten. In 93 Fällen sei man zu der Ansicht gekommen, diesen müsste gänzlich oder teilweise nachgegangen werden, obwohl diese keinen Einfluss auf das Ergebnis der Präsidentenwahl gehabt hätten.
PO hatte Beschwerde eingelegt
Amtsinhaber Andrzej Duda, der von der nationalistisch-konservativen Regierungspartei PiS ins Rennen geschickt wurde, hatte die Stichwahl am 12. Juli knapp gegen den Kandidaten Rafal Trzaskowski von der liberalen Bürgerplattform (PO) mit 51 Prozent der Stimmen gewonnen. Die PO hatte Beschwerde gegen das Wahlergebnis eingereicht.
Zur Begründung nannte sie die Unterstützung des "gesamten Staatsapparats" für Duda. Die PO beklagte unter anderem Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung und warf dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender TVP Befangenheit zugunsten des der Regierungspartei PiS nahestehenden Duda vor. Auch Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisierten eine voreingenommene Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und sprachen von einer "homophoben, fremdenfeindlichen und antisemitischen Rhetorik".
(APA/ag.)
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