Dabei geht es um die Frage, ob es ein Grundrecht auf das Wissen um die eigene biologische Herkunft gibt. Dem Gericht in Straßburg liegt die Klage einer 37-jährigen Französin vor, die seit fast 20 Jahren vergeblich versucht, Auskunft über ihre leibliche Familie zu bekommen.
In Frankreich können Frauen anonym entbinden und nach der Freigabe des Kindes zur Adoption jeden Kontakt unterbinden. Die Grundsatzentscheidung ist angesichts der so genannten Babyklappen in einigen Bundesländern auch für Österreich von Interesse. Babyklappen sind Vorrichtungen vor Krankenhäusern, in die Mütter ihre Neugeborene anonym weglegen können. Die Urteile der Straßburger Richter sind für alle Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention bindend, also auch für Österreich.
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