Das gaben die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich am Freitag bekannt, die eine Klage eingebracht hatten, weil A1 sich weigert, seine AGB zu ändern. Dabei geht es insbesondere um eine Klausel, die einseitige Entgeltserhöhungen vorsieht, wobei den Kunden die Möglichkeit einer sofortigen und kostenlosen Vertragskündigung verweigert wird. Bei A1 wollte man sich dazu auf Anfrage inhaltlich nicht äußern.
“Unsere Rechtsansicht ist eine andere”, sagte A1-Pressesprecherin Livia Dandrea-Böhm auf Anfrage. “Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wir werden den Rechtsweg weiter verfolgen.”
(Red./APA)
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