Das gilt jedoch nicht, wenn die Fahrgäste vor dem Ticketkauf über die Probleme informiert wurden. Darauf machte die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) am Donnerstag aufmerksam.
Bahnunternehmen muss über Ausfälle informieren
Das Bahnunternehmen sei in so einem Fall verpflichtet, seine Fahrgäste online oder am Ticketschalter über etwaige Verspätungen und Ausfälle zu informieren. Gleichzeitig haben die Fahrgäste die Pflicht, sich diese Informationen zu beschaffen.
Anspruch auf Entschädigung im Bahnverkehr
Reisende mit einer Einzelfahrkarte (ausgenommen Regionalverkehr) haben bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten Anspruch auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Ausbezahlt wird meist ab einem Mindestbetrag von vier Euro. Ist ein Zug mehr als 60 Minuten verspätet, fällt er aus oder wird wegen Verspätung der Anschlusszug verpasst, haben Fahrgäste das Recht, auf die Weiterfahrt zu verzichten und anteilsmäßig den Fahrpreis erstattet zu bekommen oder die Reise ohne Aufpreis zu verschieben.
Für Wochen- und Monatskarten können die Bahnunternehmen die Entschädigungshöhe festlegen (Informationen auf den Websites der Betreiber). Die ÖBB-Personenverkehr bezahlt für je 20 Minuten bestätigte Verspätung 1,50 Euro. Jahreskartenbesitzer haben keinen Anspruch bei einer einzelnen Fahrt. Unterschreitet ein Unternehmen den im Regionalverkehr geltenden Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent, besteht aber ein Recht auf eine Entschädigung von zumindest zehn Prozent des Ticketpreises pro Monat, in dem der Grad nicht erreicht wurde. Bei der ÖBB-Personenverkehr muss man sich dafür im Vorhinein anmelden. Im Jahr 2014 waren 97,1 Prozent der österreichischen Nahverkehrszüge pünktlich, auf einzelnen Strecken wurden aber Entschädigungen fällig.
(APA/Red)
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