Zugute kommt die Subvention für Anlagen, die Strom und Wärme gleichzeitig erzeugen, vor allem der Wien Energie, aber auch anderen Fernwärme-Produzenten mit defizitären Gaskraftwerken.
Kritik wegen drohender Mehrkosten
AK und Umweltdachverband etwa stießen sich im Begutachtungsverfahren an dieser KWK-Förderung, die bis zu 36 Mio. Euro im Jahr betragen soll. Doch auch das Umweltressort von Niki Berlakovich (V), die WKÖ und die IV äußerten sich kritisch, letztere primär wegen drohender Mehrkosten für ihre Gewerbe- und Industriemitglieder.
Fünf Euro Mehrkosten
Laut Ministerialentwurf von Ressortchef Reinhold Mitterlehner (V) und den Erläuternden Bemerkungen dazu wird das “Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird”, einem durchschnittlichen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch rund 4,75 Euro Mehrkosten bescheren. Die Arbeiterkammer kommt auf eine jährliche Belastung von 5,71 Euro inklusive Mehrwertsteuer, trotz des Deckels von 36 Mio. Euro pro Jahr.
Laut deren Berechnungen würde fast die Hälfte der Summe (17,8 Mio. Euro) von den privaten Haushalten getragen, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch bei lediglich 24 Prozent liege. Die Industrie dagegen, die auf 23 Prozent des Stromverbrauchs komme, zahle nur 2,4 Prozent der KWK-Kosten, errechneten die Arbeiterkämmerer auf Basis der Statistikbroschüre der E-Control 2012. Der Biomasse-Verband bezeichnete es als “paradox, dass insbesondere private Haushalte je Kilowattstunde Strom deutlich mehr für die Subventionierung fossiler Energieanlagen zahlen sollen als Industriebetriebe”.
Betriebsbeihilfen nur in Ausnahmefällen
Derartige Betriebsbeihilfen sollten aus Sicht der AK “nur in Ausnahmefällen” gewährt und “sehr restriktiv gehandhabt” werden, forderte sie in ihrer Stellungnahme. Auch sollte die Förderdauer Ende 2015 auslaufen und nicht erst Ende 2016 wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Zudem stelle das vorgeschlagene Förderregime eine genehmigungspflichtige Beihilfe dar und sei deshalb vor Inkraftsetzung der EU-Kommission zu notifizieren, so die AK.
Förderung wird mehrheitlich abgelehnt
Auch die WKÖ hält “die Wiederaufnahme von Förderungen für bestehende Anlagen als beihilfenrechtlich sehr bedenklich, da bestehende Anlagen bereits ausreichend gefördert wurden”. Und die Wirtschaftskammer “spricht sich entschieden dagegen aus, dass Endkunden gezwungen werden, KWK-Punkte zu kaufen, die eigentlich der öffentlichen Fernwärme dienen”, noch dazu “auf Kosten der Unternehmen”. Ganz ähnlich äußerte sich im Begutachtungsverfahren die Industriellenvereinigung, die eine solche Förderung zulasten industrieller Stromkonsumenten ablehnt.
Das Paket dürfte am 19. März in den Ministerrat kommen, hieß es zuletzt. (APA)
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