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Energieausweispflicht für Gebäude bei Verkauf und Vermietung

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Bregenz. Seit 1. Jänner 2009 müssen Verkäufer und Vermieter einer Immobilie dem Käufer bzw. Mieter einen Energieausweis vorlegen und das noch vor Vertragsunterzeichnung. Bilderserie

Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Alte Landtagssaal in der Bregenzer Hypo Landesbank am Montagabend bei der Präsentation der verpflichtenden Vorlage eines Energieausweises.
Das zeigte das große Interesse der Bevölkerung, die sich als mögliche Käufer oder Verkäufer, Mieter oder Vermieter ein Bild über die Vorlagepflicht und die Erstellung eines Energieausweises machen wollten.
Als Referent informierte Martin Brunn vom Energieinstitut Vorarlberg. Für Fragen standen zudem noch Ing. Andreas Ellensohn als Energieausweisersteller und Rechtsanwalt Dr. Philipp Längle zur Verfügung.
Der sogenannte Energieausweis darf bei einer Übergabe nicht älter als zehn Jahre sein, ansonsten gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Eine Verwaltungsstrafe bei Nichtvorlage ist aber vorerst nicht vorgesehen. In der Praxis wird sich die sinnvolle Neuerung jedoch durchsetzen, da auch Immobilienmakler verpflichtet sind, auf die Energieausweis-Vorlagepflicht hinzuweisen.

kiwi

Hypo-Passage, 6900 Bregenz, Austria

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