Endlosstreit um Schokohasen geht in nächste Runde
Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits zum zweiten Mal über eine Klage des schweizerischen Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli (Az: I ZR 57/08) zu entscheiden. Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.
Das OLG habe bei seiner Verhandlung zu wenig Feststellungen getroffen, auf die sich der BGH berufen könnte, hatte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Donnerstag bei der mündlichen BGH-Verhandlung in Karlsruhe moniert.
Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach – wie schon in der ersten Verhandlung – es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen. Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich außerdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG. Außerdem wickelt Lindt seinen Schokohäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt.
Gegen diese Beurteilung hatte sich Lindt mit seiner Revision gewandt. Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke “Goldhase”. Das Unternehmen verlangt von seinem deutschen Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Der Anwalt der Gegenseite hatte dagegen darauf verwiesen, dass Riegelein seit 50 Jahren den Hasen in dieser Form produziert. Der Streitwert für die Revision wurde vom BGH auf 450.000 Euro festgesetzt.
Auch in Österreich hat ein “Osterhasen-Streit” zwischen dem burgenländischem Süßwarenhersteller Hauswirth und Lindt & Sprüngli jahrelang die Gerichte beschäftigt.
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