„Wir wissen aus unzähligen Umfragen, dass der größte Teil der Bevölkerung sich ein besseres Angebot an Mehrweg- und Pfandflaschen im Sortiment des Lebensmittelhandels wünscht“, erklärt Vorarlbergs Umweltlandesrat Johannes Rauch. „Daher freue ich mich sehr darüber, dass Klimaschutzministerin Leonore Gewessler Nägel mit Köpfen macht und am Mittwoch (28.4.) einen Gesetzesentwurf in die Begutachtung geschickt hat, der verbindliche Mehrwegquoten für den Lebensmittelhandel vorsieht.“
Von 80 auf 19 Prozent gesunken
„Die Jüngeren unter uns können sich daran wahrscheinlich gar nicht mehr erinnern, aber bis in die 1990er Jahre hatten wir im österreichischen Lebensmittelhandel aufgrund einer Zielverordnung eine Mehrwegquote von beinahe 80 Prozent“, erläutert Rauch. „Dann wurde diese Verpflichtung zu einer ‚freiwilligen Selbstverpflichtung‘ abgeschwächt, und seither ist die Mehrwegquote ständig gesunken. Zurzeit stehen wir bei 19 Prozent. Das zeigt aus meiner Sicht deutlich, dass es gesetzliche Rahmenbedingungen braucht, um diese wichtige umweltpolitische Kennzahl anzuheben.“
Vorteile von Mehrweggebinden
- Mehrweg reduziert Müll. Wer Mehrwegflaschen kauft, wirft sie nicht achtlos weg. Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und tragen so zur Abfallvermeidung bei.
- Mehrweg schont die Umwelt, senkt produktionsbedingte CO2-Emissionen und spart Geld für Säuberungsmaßnahmen in der Natur und am Straßenrand.
- Mehrweg fördert nachhaltige Konsummodelle und die Abkehr von der Wegwerfmentalität.
- Mehrweg stärkt aber auch die regionale Wirtschaft, da Österreichs Getränkeabfüller bereits über große entsprechende Sortimente verfügen, die jetzt stärker nachgefragt werden, und verkürzt die Transportwege.
„Auch aus Sicht der Gemeinden und des Umweltgemeindeverbandes begrüßen wir die verbindlichen Quoten für Mehrweggebinde. Ergänzend würden wir uns sehr über die Einführung eines Pfandsystems auf Einweggebinde freuen“, so Bürgermeister Rainer Siegele, Obmann des Umweltgemeindeverbandes.
Wahlfreiheit beim Getränkekauf
Ab 2024 hat der Lebensmittelhandel verbindliche Quoten anzubieten, und zwar 60 Prozent bei Bier und Biermischgetränken, 20 Prozent bei Mineral- und Sodawasser sowie 10 Prozent bei Säften, alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Milch. Die Verpflichtung gilt dabei lediglich für Lebensmittelhändler, die zumindest einen Standort betreiben, der größer als 400 m2 ist.
„Damit will die Ministerin den Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit geben, um die ökologisch richtige Entscheidung beim Getränkekauf zu treffen – was im Moment mangels Angebot oft gar nicht möglich ist“, erklärt Rauch. „Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzesentwurf zügig umgesetzt wird.“
(VOL.AT)
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