Die Arbeitnehmerseite ist empört. Kritik kommt auch von den Unternehmern, wie “Vorarlberg heute” berichtet.
Arbeitsrechtler sehen rechtliche Probleme
Arbeitsrechtler haben hinsichtlich der Pläne, am Karfreitag einen “halben” Feiertag für alle einzuführen, rechtliche Bedenken. “Die Kollektivvertrags-Autonomie ist verfassungsrechtlich gewährleistet, auch durch die Grundrechtecharta gewährleistet”, sagte etwa Arbeitsrechtler Franz Marhold von der Wirtschaftsuniversität Wien zur APA.
Er habe Bedenken, wenn der einfache Gesetzgeber in konkrete Kollektivvertrags-Regelungen eingreift, sagte Marhold. “Die gesetzliche Regelung kann nicht den Kollektivvertrag schlagen”, betonte er.
Sollte die Regierung ihre Pläne durchziehen, so würde die Problematik vor den Arbeitsgerichten landen. “Und wenn das Arbeitsgericht verfassungsrechtliche Bedenken hat, legt es dann die Fälle dem Verfassungsgerichtshof vor.” Er gehe davon aus, dass ein rechtliches Vorgehen gegen derartige Bestimmungen Erfolg haben würde, so Marhold.
Letztendlich würden die Fälle beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen, denn die Kollektivvertragsfreiheit sei im Art. 11 der europäischen Menschenrechtskonvention verankert, ebenso in der EU-Grundrechtecharta (wofür wiederum letzten Endes der Europäische Gerichtshof zuständig wäre).
Freilich könne der Gesetzgeber sagen, die Differenzierung in den Kollektivverträgen zwischen den einzelnen Religionszugehörigen sei unzulässig. “Welche Rechtsfolge sich daraus ergibt – weg mit dem Karfreitag für die Evangelen oder Feiertag für alle – das obliegt den Kollektivvertragspartnern.”
Probleme ortet auch der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal: “Die (geplante, Anm.) Regelung ist juristisch sehr komplex und politisch problematisch, weil sie viel Unzufriedenheit auslöst”, sagte er laut einem Bericht des Ö1-“Mittagsjournals”.
Marhold plädiert als Lösung einmal mehr für einen Abtausch: “Gebt den Karfreitag allen (als Feiertag, Anm.) und spart den 26. 12. ein.” Beide Termine liegen in den Schulferien, darüber hinaus stehe der 26. Dezember nicht im Konkordat.
(APA)
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