Die 15-monatige Untersuchungshaft des Ex-Bankers sei gerechtfertigt gewesen, urteilten die Straßburger Richter. Die ebenfalls eingebrachten Beschwerden wegen Verletzung der Unschuldsvermutung werden als unzulässig abgewiesen.
Die Richter sehen laut dem heute veröffentlichten Urteil keine Verletzung des Artikel 5 Absatz 1 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) (Recht auf Freiheit und Sicherheit), wonach er – wie von Elsner behauptet – unrechtmäßig und unangemessen lange in Untersuchungshaft gewesen sei.
Die Beschwerden von Elsner unter Berufung auf Artikel 6 Absatz 2 EMRK (Unschuldsvermutung), dass öffentliche Äußerungen österreichischer Politiker und Staatsbeamter über ihn vor seiner gerichtlichen Verurteilung einer Vorverurteilung gleichgekommen seien, werden als unzulässig zurückgewiesen.
APA
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