Das gab Gerichtssprecher Christian Gneist nach der Haftprüfung auf Anfrage der APA bekannt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Elsners Anwälte Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach legten umgehend dagegen Beschwerde ein, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen muss.
Für Haftrichter Christian Böhm ist bei Elsner nach wie vor Fluchtgefahr gegeben. Auf das Angebot, den Ex-BAWAG-Chef gegen Hinterlegung einer Kaution von 2 Mio. Euro auf freien Fuß zu setzen, ging der Richter nicht ein. “Eine Enthaftung gegen gelindere Mittel war in diesem Fall nicht möglich”, stellte der Gerichtssprecher fest.
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