Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle Patienten Zugang zu ELGA (und zur Widerspruchsstelle) haben, ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken (im Rahmen der E-Medikation) und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die mit Respektabstand die Zahnärzte. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.
Wer nicht widerspricht, ist automatisch dabei
Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.
Patienten sind automatisch dabei, wenn sie nicht widersprechen (“Opt out”). Schlüssel zur Akte ist beim Arztbesuch die E-Card.
Wer zugreift, ist ersichtlich
Auf die Daten zugreifen darf neben den Patienten nur, wer einen Behandlungskontext nachweisen kann – und zwar für 28 Tage. Damit soll etwa das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Zugriffe werden protokolliert, der Datenverkehr soll über gesicherte Netze laufen. Patienten können (via Bürgerkarte eingeloggt) sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch drohen Strafen.
Für wen die Daten tabu sind
Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch nicht möglich sei. Patienten können einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen.
Ärzte bis zuletzt Sturm gelaufen
Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf ihre Befunde, mehr Sicherheit bei Medikamentenverschreibungen und eine höhere Behandlungsqualität durch die besser verfügbaren Daten. Den Ärzten – die bis zuletzt gegen ELGA Sturm gelaufen sind – wird die Versorgung mit standardisierten Daten und damit Hilfe bei der Fehlervermeidung versprochen. Auch Doppelbefunde und Doppelmedikationen sollen zurückgedrängt werden.
Keine zusätzlichen Kosten für Patient
Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen. In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium ab 2018 laufende Kosten von 18 Millionen Euro jährlich auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Mio. Euro, davon 95,8 Mio. Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Mio. Euro investiert werden. Für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten ist eine Anschubfinanzierung (insgesamt 15 Mio. Euro) vorgesehen.
(APA)
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