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Elfjährige online zu sexuellen Handlungen aufgefordert

©VOL.AT/Eckert
19-Jähriger chattete zu freizügig im Internet und kassierte kombinierte Strafe

Er war ein Superschüler, engagiert sich sozial und wird bald studieren. Nebenher jobbt er noch fleißig und ist bislang noch nie mit dem Strafrecht in Konflikt geraten. Im Internet chattete er mit einer jungen Deutschen. Jedenfalls war sie zu jung, was den Inhalt der Kommunikation betrifft. Es wurden sexuelle Bilder und Videos hin- und hergeschickt. Die Elfjährige befriedigte sich und teilte dies mit dem jungen Mann. Ihre Mutter kam dahinter und zeigte die Geschichte an.

Alter gewusst

Der junge Mann gibt an, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass der Teenager so jung ist. Doch das Mädchen gab sich ehrlich, sie nannte ihren wirklichen Namen bestätigte auch, dass sie kein Hehl aus ihren elf Jahren machte. Somit ist der Angeklagte schuldig zu sprechen. Sexueller Missbrauch wird ebenso verurteilt wie pornografische Darstellung mit Minderjährigen. Die Strafe wird mit sechs Monaten auf Bewährung sowie 1440 Euro unbedingter Geldstrafe ausgemessen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(VOL.AT/Eckert)

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