von Christiane Eckert/VOL.AT
Der 46-Jährige wurde kurz vor Weihnachten zu 13 Jahren Haft verurteilt. Der bislang unbescholtene Angestellte hatte sechs Buben im Alter zwischen neun und zwölf Jahren missbraucht. Grund für den Schöffensenat, den Mann wegen mehrerer Sexualdelikte zu 13 Jahren Haft zu verurteilen. Zu den Übergriffen kam noch das Herunterladen von Kinderpornos und die Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses. Verteidigerin Olivia Lerch befand bei einer Maximalstrafe von 15 Jahren die verhängte Strafe für zu hoch und erhob Berufung. Mit Erfolg, die Strafe wurde um zwei Jahre heruntergesetzt. Dem Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft, die Strafe zu erhöhen, wurde nicht Folge gegeben.
Immer noch lange
Der seit 2017 in U-Haft Befindliche muss nun elf Jahre sitzen. Ob er allenfalls nach zwei Dritteln der Strafe entlassen wird, ist offen. Grund für die Strafminderung in zweiter Instanz war, dass diese ein Geständnis vorliegen sah und auch die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit, die laut Reinhard Haller bei dem Angeklagten gegeben war, stärker berücksichtigte als die erste Instanz. Nun ist das Urteil rechtskräftig.
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