Insgesamt elf Verfahren für Imame nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz laufen derzeit in Vorarlberg, 15 für deren Familienangehörige. Dies umfasse sowohl Erst- wie auch Verlängerungen. Dabei handle es sich laut Sicherheitslandesrat Christian Gantner nicht um Verdachtsfälle, sondern rein aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wiederkehrende Verfahren.
Man habe gerade auf die betroffenen Vereine und Organisationen ein besonderes Augenmerk, vor allem aufgrund des Verbots des Finanzierungsverbots aus dem Ausland. Während die Bundesregierung ein wenig kooperativen Verhalten der betroffenen Organisationen wie der ATIB betonte, spricht Gantner von einem guten Auskommen – bei einem gleichzeitig wachsamen Blick der Behörden.
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