Im Mutterland des “electronic monitoring” werden derzeit etwa 200.000 Beschuldigte und Verurteilte in mehreren Formen des Hausarrests mit verschiedenen Techniken überwacht. Grund sind unter anderem die im Vergleich zum Gefängnisaufenthalt geringeren Kosten.
Auch im Fall des in der Schweiz inhaftierten Starregisseurs Roman Polanski ist ein elektronisch überwachter Hausarrest möglich. Der 76-Jährige kann nach einer Entscheidung des Schweizer Bundesstrafgerichts gegen eine Kaution freigelassen werden. Außerdem soll er alle Ausweispapiere abgeben und unter Hausarrest in seinem Schweizer Chalet gestellt werden. Dazu könnte ihm eine elektronische Fessel angelegt werden.
Die elektronische Fessel ist ein mit einem Sender ausgestattetes Fuß- oder Armband aus Plastik. Der Sender ist über das Telefon- oder Mobilfunknetz mit der überwachenden Behörde verbunden, so dass der Betroffene rund um die Uhr kontrolliert werden kann. Er kann die Manschette nur abnehmen, indem er sie zerstört. Gewicht und Trageeigenschaften ähneln einer Armbanduhr.
Der Minisender ist auch in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz fester Bestandteil des Vollzugssystems. Aus Österreich sind bereits evaluierte Modellversuche bekannt. Das Justizministerium will im kommenden Jahr entscheiden, ob die Fußfesseln im Strafvollzug eingesetzt werden. In Deutschland wird Baden-Württemberg einen Pilotversuch über vier Jahre starten, in Hessen ist ein System zur elektronischen Überwachung von Straftätern seit Mai im Betrieb.
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