Grundsätzlich kommt diese Form des elektronisch überwachten Hausarrests für Personen infrage, die sozial ausreichend integriert sind und deren Strafe ein Jahr nicht übersteigt. Voraussetzung ist unter anderem ein geregelter Arbeitsablauf. Wer keiner beruflichen Tätigkeit nachkommt, muss etwa einer gemeinnützigen Beschäftigung nachgehen oder einen andersgearteten strukturierten Tagesablauf (etwa Kinderbetreuung oder Therapie) nachweisen.
Einstimmigkeit gab es auch für Entschließungsantrag, wonach es innerhalb von zwei Jahren eine Evaluierung von Anwendung und Vollzug der Maßnahme geben soll.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) begrüßte die Neuregelung. “Ich freue mich sehr, dass es jetzt hoffentlich ab September ein neues Zeitalter im österreichischen Strafvollzug gibt”, sagte sie.
Auch quer durch die Fraktionen war das Echo positiv. Heribert Donnerbauer (V) versprach sich die Senkung der Rückfallhäufigkeit, Hannes Jarolim (S) soziale Integration, Albert Steinhauser (G) erhöhte Resozialisierungschancen. Walter Rosenkranz (F) pochte allerdings auf die Überprüfung der Maßnahme inklusive ihrer technischen Handhabbarkeit. Ewald Stadler (B) forderte, Einschränkungen bei Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt nicht nur in der Ausschussfeststellung, sondern im Gesetz festzuschreiben.
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