Beim Einsturz des Hallendachs am 2. Jänner 2006 waren zwölf Kinder und drei Mütter getötet und 34 Menschen verletzt worden.
Das Landgericht Traunstein hatte 2008 nur einen leitenden Bauingenieur wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, einen Architekten und den Gutachter aber freigesprochen. Der Statiker Rüdiger S. habe das Hallendach zwar “nicht nicht ausreichend geprüft” und trotzdem für gut befunden. Aber das städtische Bauamt habe auch lediglich eine Kostenschätzung bestellt und seine Kontrollpflicht schon so lange vernachlässigt, dass sie möglicherweise sowieso nichts unternommen hätte, hatten die Traunsteiner Richter erklärt. Der Freispruch hatte bei Familien der umgekommenen Kinder für Empörung gesorgt.
Der Freispruch des Architekten ist bereits rechtskräftig. Über die Revision des Bauleiters gegen seine Bewährungsstrafe hat der BGH noch nicht entschieden.
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