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Einweisung: Wehrlose Frau missbraucht

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Psychisch kranker 57-Jähriger soll in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden.

von Seff Dünser/Neue

Der 57-jährige Mann aus dem Bezirk Bregenz hat nach Ansicht der Richter im Mai eine wehrlose Frau sexuell missbraucht. Deswegen wurde der unbescholtene Betroffene beim Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das teilte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen ist nicht rechtskräftig. Denn der von Hans-Christian Obernberger Vertretene nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der Betroffene war nach Überzeugung der Richter zur Tatzeit wegen seiner psychischen Krankheit nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Deshalb konnte er für das mit ein bis zehn Jahren Gefängnis bedrohte Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person nicht bestraft werden.

Krank und gefährlich

Die Strafrichter folgten den Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen Reinhard Haller. Für den gerichtlich bestellten Gutachter lagen aus medizinischer Sicht die Voraussetzungen für eine Einweisung vor. Denn der Betroffene ist aus seiner Sicht psychisch krank und gefährlich. Haller habe dem Valduna-Patienten als Geisteskrankheit eine alkoholbedingte Demenz in schwerer Ausprägung bescheinigt, berichtete Gerichtssprecher Stütler.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der 57-Jährige eine stark gehbehinderte Frau, die nicht weglaufen konnte, in einem Gebäude sexuell missbraucht. Demnach hat er sie am 18. Mai im Intimbereich intensiv berührt.

Die Öffentlichkeit wurde schon vor dem Anklagevortrag bis zur Urteilsverkündung von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Verteidiger Obernberger hatte die Richter darum ersucht. Denn wenn öffentlich bekannt werde, was passiert sei, werde man seinen Mandanten in keinem Pflegeheim unterbringen, sagte der Rechtsanwalt.

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