Eine Handelsangestellte schrieb der Arbeiterkammer Wien folgende E-Mail: "Leider musste ich heute feststellen, dass ich von meinem Arbeitgeber fristlos entlassen worden bin. Am Montag war ich noch im Geschäft, ab da hieß es 'Wir dürfen nicht mehr geöffnet haben wegen des Corona-Virus.'" Einer einvernehmlichen Lösung stimmte die Arbeitnehmerin nicht zu, da kam die Fristlose.
AK Präsidentin Renate Anderl meint dazu: "Manche Unternehmen scheinen zu denken, dass in Zeiten der Corona-Krise das Arbeitsrecht nicht mehr gilt. Wir fordern für die Arbeitnehmerin fehlenden Lohn und Kündigungsentschädigung ein."
Einvernehmliche Kündigung abgelehnt
Die Arbeitnehmerin wollte einer einvernehmlichen Lösung nicht zustimmen, da sie auf ihr Einkommen angewiesen ist und mit dem Arbeitslosengeld ihr Ausgaben nicht bestreiten kann. Wenigstens für die Dauer der Kündigungsfrist wollte sie noch ihr Gehalt. Also wurde sie mündlich gekündigt. Sie fragte noch nach, wann sie wieder zur Arbeit erscheinen sollte. Die Antwort war: "gar nicht".
Als sie am nächsten Tag zu Dienstbeginn trotzdem zum Geschäft kam, war der Laden zu. Dann fand sie einige Tage später ein Schreiben mit der fristlosen Entlassung im Briefkasten mit der Begründung, sie habe die Arbeit verweigert und sei unentschuldigt nicht zum Dienst erschienen.
Infos für Arbeitnehmer zu Job&Corona: jobundcorona.at
Hotline ab 9:00 Uhr: 0800 22 12 00 80
(red)
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