Immer wieder gelingt es Bettlern im Zuge ihres Auftretens bei Wohnhäusern in unbeaufsichtigten Momenten Geld-, Schmuck- oder andere Wertgegenstände zu stehlen. Fallweise werden auch im Rahmen des Bettelns Raum- und Wohnverhältnisse für spätere Einbruchsdiebstähle ausgekundschaftet. Dieses Auskundschaften wird nicht nur beim Betteln an der Haustür, sondern auch beim Anbieten von Dienstleistungen (Rasenmähen, Vorplatzreinigungen etc.) oder Überprüfungstätigkeiten (z.B. Kontrolle von Elektroeinrichtungen durch angebliche Mitarbeiter der E-Werke) durchgeführt, weshalb auch hier besondere Vorsicht geboten erscheint.
Zudem wird die Polizei ab nächster Woche vermehrt Kontrollen mit dem Schwerpunkt „verbotenes Betteln“ durchführen. Betteln ist zwar grundsätzlich erlaubt, ist jedoch unter bestimmten Gegebenheiten (aufdringliches Betteln, organisiertes Betteln oder der Einsatz von Kindern) verboten.
Die Polizei rät:
- Bettler sofort abzuweisen und grundsätzlich nicht ins Haus oder unbeaufsichtigt warten zu lassen
- Aufdringliche Bettler, die sich bereits im Haus befinden, unmissverständlich zum Verlassen des Hauses/Wohnung auffordern.
- Bargeld und andere Wertgegenstände nicht offensichtlich liegen lassen.
- Keine Dienstleistungen von fremden Personen, die vor der Haustüre ihre Arbeit anbieten, in Anspruch nehmen.
- Ein Auftreten von Bettlern an der Haustüre, aufdringliches oder gar aggressives Verhalten von Bettlern sofort der nächsten Polizeidienststelle melden.
- Bei verdächtigen Wahrnehmungen oder wenn sie gerade Opfer einer Straftat geworden sind, unverzüglich die Polizei über Notruf „133“ verständigen.
(VOL.AT)
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