Einmal pro Woche muss ein negativer Corona-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Zudem wird eine Registrierung im Rahmen der "Pre Travel Clearance" vorgeschrieben, gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag bekannt. Weiters werden die Geldstrafen bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht deutlich erhöht.
Saftige Strafen für Maskenmuffel
Statt bisher 25 bzw. 50 Euro werde ein Organmandat bei Verstoß gegen MNS-Pflicht bzw. Abstandhalten 90 Euro kosten, führte Nehammer aus. Gleichzeitig kündigte er verstärkte Kontrollen durch Polizei und Gesundheitsbehörden in den Skigebieten an, um "dem Treiben ein Ende zu bereiten", sagte er unter anderem mit Verweis auf illegale gebuchte Urlaubsquartiere. Die Skiliftbetreiber seien dafür verantwortlich, dass Vorgaben wie Maske und Abstand eingehalten werden. Die Polizei könne dabei unterstützen, etwa auch indem man darauf achte, "dass nicht alle gleichzeitig am Parkplatz eintreffen und der Stau schon in der Talstation beginnt".
Kontrollen in Skiregionen
Bei den mit den Gesundheitsbehörden in den Skiregionen durchgeführten Schwerpunktkontrollen wurde der "Kontrolldruck" schon zuletzt stark erhöht, betonte der Minister. Allein in St. Anton seien am Wochenende fast 100 Anzeigen erstattet worden. In Vorarlberg soll in den Semesterferien nochmals strenger kontrolliert werden.
Pendler brauchen negativen Test
In Sachen Grenzregime soll nunmehr auch für alle anderen Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, ein negativer Test notwendig werden. Zusätzlich bleibt es dabei, dass eine zehntägige Quarantäne angetreten werden muss. Ob die Möglichkeit einer Verkürzung dieser Frist durch ein negatives Testergebnis fallen wird, sei derzeit noch in Diskussion, hieß es nach der Pressekonferenz aus dem Ressort.
Nicht in Quarantäne müssen natürlich Pendler. Aber auch sie müssen regelmäßig ein Einreiseformular ausfüllen und einen negativen Coronatest vorweisen können. Der Corona-Test kann sowohl ein Antigen- als auch ein PCR-Test sein, und er könne zum Zeitpunkt der Einreise sieben Tage alt sein, führte Nehammer aus. Schlagend wird die neue Verordung voraussichtlich ab dem 10. Februar.
Die Regeln sollen für alle Pendler gelten (Berufspendler, Pendler aus familiären Gründen, aus Gründen der Lebenspartnerschaften und zur Aus- und Fortbildung). Als Pendler gilt, wer mindestens einmal pro Monat die Grenze überquert.
Die Neuerungen im Überblick
- Pendler: Verpflichtung zum Testen und Registrieren - einmal pro Woche ein negativer Corona-Test (PCR oder Antigen). Der Test darf nicht älter als sieben Tage alt sein.
- Grenzregime: Alle Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen.
- Quarantäne. Alle Einreisenden, die nicht unter eine Ausnahmeregelung fallen, müssen 10 Tage in Quarantäne. Ob die Frist durch ein negatives Testergebnis verkürzt wird, ist noch nicht abschließend ausverhandelt.
- Kontrollen: Verstärkte Kontrollen in den Skigebieten. In Skigebieten sind die Skiliftbetreiber dafür verantwortlich, dass Vorgaben eingehalten werden.
- Corona-Strafen. Bei Verletzung der Masken- und Abstandspflicht beträgt die Strafe 90 Euro (Organmandat bisher 25 bzw. 50 Euro).
Bestehende Grenzkontrollen verlängert
Die bestehenden Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Tschechien und Slowakei werden verlängert. Besonders Tschechien weise massiv hohe Neuinfektionszahlen auf, die Virusmutationen würden sich rasant ausbreiten, betonte der Innenminister. Zu Ungarn und Slowenien gibt es weiterhin laufend Kontrollen.
Details noch in Ausarbeitung
Details, etwa wie Kontrollen konkret vollzogen werden, arbeite das Gesundheitsministerium derzeit in einer Verordnung aus, sagte Nehammer, der weiters eine Zwischenbilanz der Polizeiarbeit zog: Seit Verschärfung der Maßnahmen am 19. Dezember 2020 seien fast drei Millionen polizeiliche Grenzkontrollen durchgeführt und mehr als 200.000 Personen in Heimquarantäne geschickt worden.
Die neuen Regeln im Überblick:
(APA)
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