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Einigung um Rankler Agrargemeinschaft in Sicht

Rankweil: Kompromiss in Sicht.
Rankweil: Kompromiss in Sicht. ©VOL.AT/ Hofmeister (Symbolbild)
Rankweil - Kompromiss sieht vor, dass die Gemeinde mehr Mitsprache bekommt. Sie zieht dafür Berufung zurück.

Auch in Rankweil wird seit Jahren um das Eigentum der Agrargemeinschaft gekämpft. Die Agrarbezirksbehörde hat in ihrem jüngsten Bescheid allerdings entschieden, dass die Rankler Agrar kein Gemeindegut darstellt, der Kommune deshalb auch keine weiteren Rechte zustehen. Bürgermeister Martin Summer wollte das erst nicht akzeptieren und ging in Berufung. Der lange Streit ums Eigentum, der nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vor vier Jahren neu entfacht wurde, soll jetzt aber enden, wie die VN in ihrer Freitagsausgabe berichten: Die Gemeinde will die Berufung zurückziehen, wenn es von der Agrargemeinschaft Zugeständnisse gibt. Der Deal: Die Gemeinde soll beim Verkauf größerer Grundstücke ein Vetorecht bekommen. Zudem wird ihr Parteienstellung eingeräumt, falls das Frutzkraftwerk gebaut wird.

Stichwort: Agrargemeinschaften

Die meisten Gemeindeguts-Agrargemeinschaften entstanden aus bäuerlichen Zusammenschlüssen. Agrargemein­schaften übernehmen wichtige Aufgaben: Sie pflegen den Wald, kümmern sich um Wege, bestellen Felder. Auf dem Grund befinden sich aber teilweise lukrative Einnahmequellen: Kiesgruben oder Einkaufszentren. Da sich die Realgemeinde längst nicht mehr mit der politischen Gemeinde deckt, sind nicht alle Bürger auch Mitglieder der Agrargemeinschaften. Die Eigentumsübertragung von Gemeindegut an Agrargemeinschaften, vor allem in den 50er- und 60er-Jahren, kritisierte der VfGH in Urteilen 1982 und 2008 als rechtswidrig. Ob die Gemeinde Anspruch auf Erträge hat, hängt davon ab, wie die Übertragung damals vonstatten ging. In Rankweil hat die Agrarbezirksbehörde im aktuellen Bescheid festgestellt, dass 1956 die Aufteilung der Grundstücke vertraglich einwandfrei geregelt wurde.
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