Darauf haben sich Umweltminister Berlakovich und Wirtschaftsminister Mitterlehner am Rande der Regierungsklausur in Sillian geeinigt. Bei den beschlossenen Maßnahmen gehe es um gesetzliche Regelungen ebenso wie um eine Beschleunigung im administrativen Bereich, so die Minister.
Konkret sollen künftig bereits durchgeführte Prüfungen und bereits vorliegende Bescheide berücksichtigt werden. Eine Optimierung von Wasserkraftanlagen, beispielsweise durch einen Turbinentausch ohne erhebliche Auswirkungen auf den Wasserfluss, soll künftig keiner Umweltverträglichkeitsprüfung mehr bedürfen. Außerdem soll die mündliche Verhandlung entfallen, wenn keinerlei Einwendungen erhoben werden.
Die Auflagen würden in keiner Weise von bestehenden Umweltansprüchen abweichen, so die beiden Minister. Die Verfahren müssten weiterhin korrekt und unter Einbindung sämtlicher Interessensgruppen abgewickelt werden. “Das Ziel sind weniger Verwaltungsaufwand und raschere Entscheidungen,” meinten Berlakovich und Mitterlehner.
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