Eingeschränkte Macht: So wirkt sich die DAÖ-Gründung auf die Wiener FPÖ aus

Durch den Austritt dreier Mandatare verkleinert sich der Spielraum, den die Wiener FPÖ bisher in der Kommunalpolitik hatte: Mit bisher 34 Abgeordneten war die Partei bis dato durch die Stadtverfassung mit starken Oppositionsrechten ausgestattet. Mit nun 31 Mitgliedern gehen Möglichkeiten verloren, etwa die Sperrminorität im Landtag. Zumindest den Vize-Bürgermeister dürfen die Blauen behalten.
Macht der Wiener Freiheitlichen wird eingeschränkt
Da die Freiheitlichen nun nicht mehr über mehr als ein Drittel der insgesamt 100 Mandate im Rathaus verfügen, wird ihre Macht eingeschränkt. Künftig brauchen sie für ihre Anliegen wieder - wie es bereits vor der Wien-Wahl 2015 der Fall war - Unterstützer aus anderen Fraktionen.
Nun ist es der FPÖ beispielsweise nicht mehr möglich, alleine beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen. Auch der Bundesrechnungshof (RH) kann nun von den Freiheitlichen nicht mehr alleine angerufen werden. Es sind nämlich 33 Mandatare notwendig, um die Prüfung einer Gemeindematerie durch den RH verlangen.
FPÖ verliert Sperrminorität im Landtag
Weiters verliert die FPÖ die Sperrminorität im Landtag. Diese wird schlagend, wenn es für Gesetzesbeschlüsse eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Dies ist insbesondere bei Verfassungsgesetzen der Fall, die Wien als Land betreffen.
Zumindest eine Möglichkeit bleibt den Blauen weiter erhalten. Sie können selbst einen Untersuchungsausschuss im Landtag oder eine Kommission im Gemeinderat beantragen. Kürzlich machten sie von diesem Recht Gebrauch, um die Wiener Vereinsförderungen zu durchleuchten. Für einen solchen Antrag sind Unterschriften von mindestens 30 Mandataren notwendig.
Wiener FPÖ behalten Vize-Bürgermeister-Posten
Und noch ein Trost für die Blauen: Der FPÖ bzw. ihrem Chef Dominik Nepp bleibt immerhin der Vize-Bürgermeister-Posten, der ihr 2015 aufgrund ihrer Mandatsstärke zustand, weiterhin erhalten, hieß es dazu auf APA-Anfrage bei der Magistratsdirektion. Laut Stadtverfassung ist nämlich vorgesehen, dass der eine Vizebürgermeister der stärksten, "der andere von der zweitstärksten Partei des Gemeinderates, sofern diese wenigstens ein Drittel der Gemeinderatsmandate innehat", vorzuschlagen ist. Maßstab dafür ist das Ergebnis des vergangenen Urnenganges. Daran ändert sich auch nichts, wenn es wie in diesem Fall im Lauf der Legislaturperiode zu Mandatsverschiebungen kommt.
(APA/Red)
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