Dabei handelt es sich um eine Reaktion auf die tödlichen Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn. Für die Einführung der Maßnahme ist ein Verfassungsgesetz notwendig.
“Sicherungshaft” für Asylwerber soll eingeführt werden
Für die Einführung einer solchen “Sicherungshaft” für Asylwerber müsste im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden. Diese müsste eine separate – und von der klassischen Schubhaft zu unterscheidende – “fremdenrechtliche Haft” wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ermöglichen, ohne dass es auf die derzeit notwendige “Außerlandesbringungsperspektive” ankommt.
Stellt dann etwa ein potenzieller “Gefährder” in Österreich einen Asylantrag, soll bereits zu Beginn eine “Gefährdungsprognose” auf Basis gewisser Anhaltspunkte erstellt. Dies können sowohl eigene Angaben (Herkunftsstaat) sein, als auch weitere Recherchen der Behörden in Datenbanken oder im Internet. Dadurch können wiederum zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden, wie etwa die beabsichtigte “Sicherungshaft”.
Änderung der Verfassung nötig
“Eine ‘Sicherungshaft’ gibt die derzeitige Rechtslage, vor allem das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, nicht her”, ist sich auch Kickl bewusst. Daher brauche es eine entsprechende Änderung in der Verfassung. Der Innenminister erwartet sich einen “Schulterschluss im Parlament” für eine notwendige Zweidrittelmehrheit. Kickl: “Wer die Änderung nicht mitträgt, zeigt klar, dass ihm der Schutz der Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern kein wahrhaftiges Anliegen ist.”
(APA/Red)
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