von Tanja Güfel/VN
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die Schönste im ganzen Land? Diese Frage wird am 12. April 2019 bei der 54. Vorarlberger Misswahl beantwortet. Während Izabela Ion aus Bregenz gerade erst zur Miss Austria ernannt wurde und in den Vorbereitungen für die Miss-World-Wahl in China steckt, läuft die Organisation für die nächste Vorarlberger Misswahl bereits wieder auf Hochtouren. Was jetzt noch fehlt, sind die Hauptdarstellerinnen der Beauty-Wahl. Wer schon immer einmal über einen großen Laufsteg schreiten und von professionellen Fotografen ins rechte Licht gerückt werden wollte, hat jetzt die Gelegenheit dazu. Die Vorarlberger Nachrichten laden am 30. November gemeinsam mit der Team Agentur zum Misswahl-Casting bei Russmedia in Schwarzach. Anmeldungen sind ab sofort per E-Mail (Name, Geburtsdatum und Wohnort) an misswahl@vn.at möglich. Eines vorweg: Die VN folgen heuer dem Beispiel internationaler Schönheitswahlen und der Miss-Austria-Wahl und werden auf den Bikini- oder Unterwäschedurchgang verzichten. Im Rahmen eines Wertungsdurchgangs und bei einem Probeshooting im Casual-Outfit wird die Jury, bestehend aus Beauty- und Modeexperten, beim Casting ihre Punkte vergeben und ihr Augenmerk auf Ausstrahlung und die Persönlichkeit der Kandidatinnen legen.
Zeit im Rampenlicht
Auch die noch amtierende Miss Vorarlberg Daria (19) aus Feldkirch wird beim Misswahl-Casting die Punktetafel zücken und mitentscheiden, wer eines der begehrten Laufsteg-Tickets bekommt. „Eine Miss sollte Natürlichkeit und eine schöne Ausstrahlung mitbringen. Außerdem sollten die Kandidatinnen Spaß und Freude an der Sache haben“, sagt die Schönheitskönigin, die als Miss Vorarlberg bereits viele wertvolle Kontakte knüpfen konnte und bei der Team Agentur unter Vertrag genommen wurde. Wer am Ende vor der Jury überzeugt, dem steht ebenfalls eine aufregende Zeit mit professionellen Fotoshootings, Terminen im Rampenlicht sowie Laufstegtrainings und Anproben bevor.
Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Vorarlberger Misswahl sind die österreichische Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter von 18 Jahren (Stichtag: 1. September 2019).
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