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Eine "Frage der Formulierung"...

In der Affäre um Porno-Seiten im Internet hat die Berliner Polizei die Vorwürfe von Uschi Glas zurückgewiesen: „Unsere Beamten haben nicht ihre Ausweisnummer benutzt, um eine Pornoseite aufzurufen."

„Das ist eine Frage der Formulierung“, sagte er. Vielmehr wollte die Polizei einem Porno-Anbieter nachweisen, dass sich Jugendliche mit den Ausweisdaten von Erwachsenen unerlaubt auf dessen Sex-Seiten registrieren können.

Dabei habe ein Polizist den in einer Zeitschrift abgedruckten Ausweis der Schauspielerin entdeckt und die Ausweisnummer neben anderen zum Einloggen verwendet. In der Nummer ist das Geburtsdatum und damit das Alter der Person zu erkennen. Das Vorgehen der Kriminalisten sei damals auch aktenkundig gemacht worden, hieß es.

Uschi Glas hat wegen des Falls die Berliner Polizei verklagt. Laut Zeitungsberichten fordert die 61-Jährige 20.000 Euro Schmerzensgeld. Es sei unerträglich, dass ihr Name für Pornos missbraucht wurde. Nach Angaben von Glas-Anwalt Markus Roscher war der Vorgang erst im vergangenen Jahr aufgeflogen, als es gegen den Porno-Anbieter zum Prozess kam und ein Zeuge den Namen von Uschi Glas ins Spiel brachte.

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