Einbrüche gestanden - Verteidiger dennoch für Freispruch

(Neue/Seff Dünser)
Der angestellte Rechtsanwalt hat vor Gericht wieder einmal für eine Überraschung gesorgt. Sein 15-jähriger Mandant hat in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zugegeben, dass er im Unterland zwei Einbrüche in Schulen verübt und dabei 900 Euro gestohlen hat. Dennoch hat der Verteidiger auf Freispruch plädiert.
Weil, so der Verfahrenshelfer, im Zweifel davon auszugehen sei, dass der Angeklagte sich eingebildet haben könnte, ein Recht auf das weggenommene Geld zu haben. Der 15-jährige Tschetschene habe wohl keinen Bereicherungsvorsatz gehabt, damit fehle es an der subjektiven Tatseite.
Zusatzstrafe. Richter Richard Gschwenter fällte jedoch einen Schuldspruch wegen Einbruchsdiebstahls und verurteilte den vorbestraften Angeklagten zu einer Zusatzstrafe von sieben bedingten Haftmonaten. Der Strafrichter hatte bei der Strafbemessung Rücksicht auf eine nach den Einbrüchen erfolgte Verurteilung wegen anderer Straftaten zu nehmen, bei denen der 15-Jährige zu einer bedingten Gefängnisstrafe und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt worden war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ihm falle kein Grund ein, warum der Angeklagte sich berechtigt fühlen hätte können, mit den Einbrüchen in den Schulen Selbstjustiz zu üben, sagte Richter Gschwenter in seiner Urteilsbegründung.
Heuer sei der 15-jährige Angeklagte nunmehr bereits zum vierten Mal strafrechtlich verurteilt worden, berichtete der Jugendrichter. Er befinde sich auf sehr dünnem Eis und müsse beim nächsten Mal mit einer unbedingten Haftstrafe rechnen. Der Jugendliche hat sich bereits im Gefängnis befunden: Nach 16 Tagen ist er mit Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Zum ersten Verhandlungstermin ist der angeklagte Arbeitslose nicht erschienen. Er habe verschlafen, sagte der 15-Jährige. Aber die Verhandlung sei für 13 Uhr angesetzt gewesen, merkte Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele an.
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