Ein 34-jähriger Unterländer hat am 19. Jänner 2015 einen Einbruchsdiebstahl in die Polizeiinspektion Wolfurt verübt. Dabei hat der Vorbestrafte seine eigene Polizeiakte gestohlen. Der Beschuldigte hat damit vergeblich versucht, ein neuerlich gegen ihn anhängiges Ermittlungsverfahren zu sabotieren. Dafür und für zahlreiche andere Delikte wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Angeklagte nun rechtskräftig zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Strafe hat in zweiter und letzter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck festgesetzt. In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch noch zweieinhalb Jahre Haft verhängt. Den Schuldspruch des Landesgerichts hat der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt. Das Höchstgericht in Wien hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurückgewiesen.
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen des Verbrechens der versuchten Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Demnach hat er als Partei in einem Arbeitsprozess eine Mitarbeiterin des Landesgerichts vergeblich darum gebeten, den Eingangsstempel bei seinem verspätet eingebrachten Wiedereinsetzungsantrag zur Wahrung der Frist vorzudatieren.
Falsches Alibi
Zudem hat er sich erfolglos um ein falsches Beweismittel bemüht: Er hat in Bregenz eine Bedienstete des damaligen Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) vergeblich darum ersucht, ihm eine falsche Zeitbestätigung für seine angebliche Anwesenheit bei einer UVS-Verhandlung auszustellen. Damit hat der Mann versucht, sich ein falsches Alibi für das ihm angelastete Autofahren ohne Führerschein zu verschaffen.
Daneben hat der für ähnliche Taten schon in der Vergangenheit verurteilte Angeklagte neuerlich Urkundendelikte begangen. So hat der Vorbestrafte eine Strafregisterbescheinigung mit seiner angeblichen Unbescholtenheit hergestellt. Und er hat für seine Bewerbung in einem Luxushotel am Arlberg mit einem gefälschten Zeugnis vorgetäuscht, ein Absolvent der Fachhochschule Wien zu sein.
Eingestiegen ist der Einbrecher ins Wolfurter Polizeigebäude, indem er ein Sicherungsgitter durchsägte und ein WC-Fenster aufbrach. Gestohlen hat er neben seiner Ermittlungsakte auch eine Polizeitasche und die Jacke einer Polizeiuniform. Bei einer Hausdurchsuchung wurde die Einbruchsbeute in seiner Wohnung gefunden. „Ich kann mir nicht erklären, wie mein Polizeiakt in meine Wohnung kam“, behauptete der Angeklagte.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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