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Einbruch bei der Polizei: Akt und Uniform geklaut

Tatort Polizeiinspektion Wolfurt: 33-Jähriger soll Akt und Uniform gestohlen haben.
Tatort Polizeiinspektion Wolfurt: 33-Jähriger soll Akt und Uniform gestohlen haben. ©VN/ Sohm
Feldkirch, Wolfurt. Prozess am Landesgericht vertagt: Einbruchsbeute wurde beim vorbestraften 33-Jährigen gefunden, der trotzdem den Anklagevorwurf bestreitet.

In der Polizeiinspektion Wolfurt soll der 33-Jährige heuer am 19. Jänner einen Einbruchsdiebstahl begangen haben. Dabei soll der fünffach Vorbestrafte seinen Polizeiakt über das anhängige Ermittlungsverfahren zu Urkundendelikten ebenso gestohlen haben wie eine Polizeiuniform, eine Polizeitasche, ein Lade- und ein USB-Kabel. Der Unterländer soll Gitterstäbe durchsägt und ein WC-Fenster aufgebrochen haben und so in der Nacht in das Polizeigebäude eingedrungen sein.

Bei einer Hausdurchsuchung wurde die Einbruchsbeute in der Wohnung des Beschuldigten gefunden. Dennoch bestritt der Angeklagte bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch, den Einbruchsdiebstahl mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft verübt zu haben. „Ich kann mir nicht erklären, wie mein Polizeiakt in meine Wohnung kam“, sagte der von Meinrad Einsle verteidigte Untersuchungshäftling. Er habe den Eindruck, dass jemand ihm schaden wolle. Dazu passe, dass die Polizei nach dem ungeklärten Raubüberfall auf das Schwarzacher Postamt seine Wohnung durchsucht habe.

„Sehr viele Delikte“ legt Staatsanwältin Laura Hutter-Höllwarth dem Angeklagten zur Last – Urkundendelikte, einen Betrug und den Polizei-Einbruch. „Wo fangen wir an?“, fragte der nur zu einem von rund 20 angeklagten Fakten geständige Angeklagte zu Beginn seiner gerichtlichen Einvernahme.

Früheres Verfahren

Der Prozess wurde zu den neuen Anklagepunkten vertagt. Beurteilt hat der Schöffensenat am Freitag jene Anklagefakten aus einem älteren Verfahren, bei denen der OGH die Schuldsprüche bestätigt hat: zwei Jahre Haft für Verleumdungen und Urkundenfälschungen – nicht rechtskräftig. So hat der Angeklagte einen BH-Mitarbeiter mit der falschen Behauptung des Amtsmissbrauchs verleumdet, der Beamte habe seine Rechtsmittel-Schreiben verschwinden lassen.

Weitere Taten

Noch nicht entschieden wurde gestern über die angeklagte zweifache versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch für falsche Datumsbestätigungen vor Gericht und beim UVS. Offen ist auch, ob er seinen Arbeitgeber betrogen hat. Statt als Kellner eines Lecher Nobelhotels am Weihnachtsmarkt zu arbeiten, soll der Unterländer während der Arbeitszeit den Job gewechselt und für das Postbus-Unternehmen einen Lecher Ortsbus gefahren haben. Von einem Hotelmitarbeiter im Bus zur Rede gestellt, soll der Angeklagte gesagt haben, er müsse jetzt weiterfahren.

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