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Ehemann beim Selbstmord in NÖ geholfen: Bedingte Haft für Gattin

Bedingte Haftstrafe für Sterbehilfe - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bedingte Haftstrafe für Sterbehilfe - das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA/Sujet
Wegen Mithilfe am Selbstmord ihres schwerkranken Ehemannes ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht Wiener Neustadt eine 75-jährige Niederösterreicherin zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt worden.

Der um vier Jahre ältere Mann der Pensionistin war in ein einem körperlich und seelisch schlechten Zustand. Nach einem Verkehrsunfall und einer Wirbelsäulenverletzung nach mehreren Stürzen stellten sich auch erste Anzeichen von Alzheimer ein. Auch Inkontinenz setzte dem Mann zu.

Haftstrafe für Sterbehilfe

“Ich will kein Pflegefall werden. Wenn Du mich liebst, gibst du mich in kein Pflegeheim. Ich will nicht mehr so leben”, soll der Mann immer öfter gejammert haben und über Monate Selbstmordgedanken geäußert haben.”Wir waren 57 Jahre zusammen, haben alles gemeinsam gemacht, alles gemeinsam entschieden”, rechtfertigte sich die Angeklagte vor dem Richter.

“Allein hätte ich ihn sicher nicht aus dem Leben scheiden lassen. Es war unser sehnlichster Wunsch, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden.”

Mit Ehemann Schlaftabletten genommen

Deshalb löste die Frau vergangenen Frühsommer 60 Schlaftabletten in zwei Gläsern Wasser auf. Eines trank sie, das andere ihr Mann. “Dann haben wir uns ins Bett gelegt und an den Händen genommen. Und mein Mann hat gesagt: ‘Mein Schatz, jetzt haben wir es geschafft'”, so die Angeklagte.

Der Mann starb, die Frau wachte am nächsten Tag in der Intensivstation des Wiener Wilhelminenspitals auf. Ihr Bruder hatte sie rechtzeitig gefunden.

“Niemandem soll der Selbstmord erleichtert werden. Indem Sie Ihrem Mann dabei geholfen haben, haben Sie ihm die Entscheidung, aus dem Leben zu scheiden, sicherlich erleichtert”, so Richter Dietmar Nussbaumer. Die Frau nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

(APA)

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