Die Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen wirft ihm vor, als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division “Wiking” mit anderen SS-Leuten und Angehörigen der Hitlerjugend in der Endphase des Zweiten Weltkrieges die Erschießung von mindestens 57 jüdische Zwangsarbeitern in einem Waldstück im burgenländischen Deutsch-Schützen (Bezirk Oberwart) beschlossen und ausgeführt zu haben.
Die Zwangsarbeiter wurden laut Anklage am 29. März 1945 in mehreren Gruppen in ein Waldstück gebracht, mussten sich in einem Graben niederknien und wurden dann vom Angeschuldigten und weiteren SS-Angehörigen grausam von hinten erschossen. Der Angeklagte habe seine Oper im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie als minderwertig betrachtet, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Sein Handeln sei von äußerst menschenverachtender Gesinnung geprägt gewesen, betonte die Behörde.
Dem heute 90-Jährigen wird außerdem zur Last gelegt, am selben oder am darauffolgenden Tag einen erschöpften und nicht mehr gehfähigen jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Marsch mit mehr als 100 Zwangsarbeitern in der Nähe von Jabing (Bezirk Oberwart) heimtückisch von hinten erschossen zu haben. Das Landgericht Duisburg muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
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