Wie das Amtsgericht Braunschweig am Mittwoch mitteilte, legte sie gegen einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Einspruch ein. Damit wird es aller Voraussicht nach zu einer weiteren Hauptverhandlung im Zusammenhang mit der Beleidigung von zwei Polizisten durch Stefan Effenberg kommen.
Effenberg hatte bei einer Polizeikontrolle im Februar 2003 einen der Beamten als Arschloch bezeichnet. Er wurde deswegen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Seine Frau hatte in beiden Verfahren seine Version bestätigt, wonach er den Beamten lediglich einen schönen Abend noch gewünscht habe. Die Strafbefehle gegen Claudia Effenberg beliefen sich auf 6.500 Euro für zwei uneidliche Falschaussagen.
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