Ed Fagan darf an Kaprun-Prozess teilnehmen
Eine Bestimmung aus der Zeit der Monarchie macht das möglich. Fagan vertritt im Zivilverfahren in den USA Angehörige von 123 Opfern. Beim Strafprozess in Salzburg, der am 18. Juni beginnt, sind 16 Menschen angeklagt. Sie sollen für den Tod von 155 Menschen verantwortlich sein.
„In Vorbereitung des Verfahrens habe ich versucht abzuklären, inwieweit dabei ausländische Anwälte zuzulassen sind. Dabei bin ich auf eine Entscheidung aus der Zeit der Monarchie gestoßen. Diese besagt, dass jeder Geschädigte sich durch jede Person vertreten lassen kann“, schildert Manfred Seiss, der Richter im Kaprun-Verfahren, in einem ORF-Interview. Das wäre zum Beispiel eine Möglichkeit für Fagan, am Verfahren teilzunehmen. Wenn es Fagan möchte, werde er als Anwalt zugelassen werden. „Das Unglück ist in Österreich passiert und wird somit nach österreichischen Gesetzen – also Strafprozess-Ordnung und Strafgesetzbuch – abgehandelt. Und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für Fagans Zulassung vorliegen, dann wird er zuzulassen sein.“
Auch der Präsident des Salzburger Landesgerichtes, Walter Grafinger, teilt diese Rechtsmeinung. „Nach der Rechtssprechung ist es möglich, dass jeder Eigenberechtigte, der der Gerichtssprache fähig ist, als Bevollmächtigter eines Privatbeteiligten auftreten kann. So wie jeder andere Privatbeteiligten-Vertreter könnte er Fragen an die Beteiligten, an Zeugen und an Sachverständige stellen. Das ist zwar nicht der Regelfall, kommt aber vor.“
Mit der Anwesenheit Fagans hat Seiss ohnedies gerechnet. Ob er als Zuhörer komme oder als Anwalt am Verfahren teilnehmen werde, werde der 18. Juni zeigen, so Seiss.
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