Wien. Eckart Ratz folgt auf Josef Gerstenecker, der im vorigen Juni bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Dass die Nachbesetzung so lange Zeit in Anspruch nahm, veranlasste die als zurückhaltend bekannte OGH-Präsidentin Irmgard Griss zu Kritik am Justizministerium. Ein Sprecher von Ministerin Claudia Bandion-Ortner (V) konterte mit dem Hinweis auf “interne Meinungsverschiedenheiten” über die Frage, ob ein Zivil- oder ein Strafrechtler zweiter Vize werden soll. Dies wies wiederum der OGH mit Nachdruck zurück.
Eckart Ratz ist Honorarprofessor an der Uni Wien
Griss und der erste Vizepräsident Ronald Rohrer sind Zivilrechtler, mit Ratz kam nun ein Strafrechtler dazu. Er ist auch in der wissenschaftlichen Literatur bekannt, als Mitherausgeber und Mitautor des Wiener Kommentars zum Strafgesetzbuch und des Wiener Kommentars zur Strafprozessordnung sowie als Verfasser von Beiträgen zum Grundrechtsschutz und zum Straf- und Medienrecht in diversen Fachzeitschriften und Festschriften. Seit 2003 hat er als Honorarprofessor derUniversität Wien die Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht.
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