Die SPÖ-Abgeordnete Bettina Stadlbauer hat aus diesem Grund eine parlamentarische Anfrage an Justiz- und Innenministerium eingebracht. Honsik soll noch in Spanien den Auftrag gegeben haben, seine “Petitionen” auch nach seiner Auslieferung zu verschicken. Das Justizministerium prüft jetzt den Fall.
Das Justizministerium gibt in seiner Antwort zu, erst durch die Anfrage von den Botschaften erfahren zu haben. “Der genannte Strafgefangene ist derzeit allein in einem Haftraum untergebracht und hatte, seit er in der Justizanstalt Wien-Josefstadt angehalten wird, keinen Zugang zu elektronischen Kommunikationsmedien”, heißt es weiter. Der 1992 verurteilte Holocaust-Leugner, der sich danach nach Spanien abgesetzt hatte, sei zu diesem Umstand befragt worden. Honsik habe angegeben, die Versendung von E-Mails aus dem Untersuchungsgefängnis bei Madrid angeordnet zu haben – “unter Einhaltung der Gesetze”.
Stadlbauer hat das E-Mail am 4. Oktober des vergangenen Jahres – der Tag der Auslieferung Honsiks nach Österreich – erhalten. Im Gespräch mit der APA sagte die SP-Politikerin, etliche Parlamentarier würden auch jetzt noch derartige Botschaften bekommen. Sie selbst sei seit einbringen der Anfrage vom Verteiler gestrichen worden. Unter den Adressaten sollen sich die SPÖ-Mandatare Hannes Jarolim und Andrea Kunzl sowie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) befinden. Als Absender ist Honsiks persönliche Verlagsadresse angegeben.
Bei der elektronischen Botschaft selbst handelt es sich um eine “Petition an das österreichische Parlament”. Die darin enthaltene Aufforderung lautet: “Unterbinden Sie den Missbrauch des NSDAP-Verbotsgesetzes, wenn Sie es denn noch nicht abschaffen wollen!” Aber auch einen handschriftlichen Brief als Reaktion auf die parlamentarische Anfrage hat Stadlbauer von Honsik aus der Haft erhalten. Darin bezeichnet sich der Absender als “Ziel politischer Verfolgung”, Wiederbetätigung stelle außerdem keinen Auslieferungsgrund dar, argumentiert er. Und schließlich: “Für meine durch Sie in blindem politischen Hass initiierte Auslieferung besteht also keine gesetzliche Grundlage, diese kommt somit einer Entführung gleich.”
Das Justizministerium hat die Anfrage auch zum Anlass genommen, die EU-Justizstelle “Eurojust” um Recherchen zu angeblichen Unterstützern Honsiks zu bitten. Konkret handelt es sich um die Aktivitäten des offenbar deutschen, rechtsgerichteten Vereins “Hilfsgemeinschaft für nationale politische Gefangene (HNG)” in Spanien. Diese “Unterstützungsgruppe” fordert in einschlägigen Internetforen Hilfe für Honsik und fordert zu Protestschreiben an das spanische Justizministerium auf. Als Kontakt wird eine Person in Mainz genannt.
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