Das kündigte Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat an. In der Regierungssitzung wurden weitere Details beschlossen, wie das Foto auf der E-Card umgesetzt wird.
Das Vorhaben, Missbrauch entgegenzuwirken und deshalb ab 1. Jänner 2020 die E-Card verpflichtend mit einem Foto auszustatten, ist bereits lange bekannt und wurde auch schon im Nationalrat mit dem Budgetbegleitgesetz beschlossen. Nunmehr legte die Regierung noch weitere Details zur Umsetzung vor und welche Stelle konkret wofür zuständig sein soll.
Fotos aus bestehenden Registern
Rund 80 Prozent aller Karteninhaber wird automatisch eine neue E-Card zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich wird die Sozialversicherung dafür auf Bilder aus bestehenden Registern zugreifen – etwa vom Reisepass, Personalausweis oder dem Scheckkartenführerschein.
Die Regierung präzisierte nunmehr, wie das Prozedere für jene Österreicher und Nichtösterreicher ablaufen soll, von denen kein Lichtbild in einem Personenregister des Innenministeriums oder im Führerscheinregister vorhanden ist – laut Ministerratsvortrag immerhin 1,5 Mio. Menschen. So darf etwa auch auf das Zentrale Fremdenregister des Innenministeriums zurückgegriffen werden, stellt man nun klar. Die Kosten von 2,6 Mio. Euro heuer und acht Mio. 2020 werden laut Gesundheitsministerium von Bund und Sozialversicherung getragen. Das Entgelt für die E-Card-Besitzer soll gleich bleiben.
Altersbedingte Ausnahmen
Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, per Verordnung altersbedingte Ausnahmen festzulegen. Hartinger-Klein sprach im Pressefoyer davon, dass Menschen über 70 Jahre und ab Pflegestufe 4 nur freiwillig ein Foto liefern müssten. Die entsprechende Verordnung selbst liegt aber noch nicht vor.
Generell lobte Hartinger-Klein das Foto auf der E-Card einmal mehr als Maßnahme zur Korruptionsbekämpfung, aber auch Bürokratieerleichterung für Ärzte, die dann keinen zusätzlichen Lichtbildausweis zur Überprüfung der Identität des Patienten mehr brauchen.
(APA)
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