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Durchgriffsrecht für Bund bei Quartier-Suche für Asylwerber kommt

Nationalrat beschließt Durchgriffsrecht
Nationalrat beschließt Durchgriffsrecht
Die Quartiersuche für Asylwerber soll einfacher werden: Das ist das Ziel eines Verfassungsgesetzes, das dem Bund ein Durchgriffsrecht bei der Schaffung von Unterkünften für Flüchtlinge gibt. Der Beschluss erfolgt am Mittwoch im Nationalrat, schon am Freitag zieht der Bundesrat nach, womit die Bestimmung mit 1. Oktober in Kraft treten kann.
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Im Wesentlichen geht es darum, dass der Bund notfalls den immer wieder über rechtliche Kniffe ausgetragenen lokalen Widerstand bei der Schaffung von Flüchtlingsquartieren künftig aushebeln kann.

Bund kann Quartierschaffung anordnen

Ist eine Gemeinde säumig, können nunmehr selbstständig Plätze bis zum Ausmaß von 1,5 Prozent der örtlichen Bevölkerung geschaffen werden. An sich zielt die Regelung auf die Kommunen direkt ab. Gemeinden können innerhalb eines Bezirks aber auch einen anderen Verteilungsschlüssel finden, sofern so die nötige Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten erreicht wird.

Schlepper kommen schneller in U-Haft

Zweiter größerer Gesetzesbeschluss ist eine Verschärfung der Strafandrohung für Schlepper. Konkret wird es erleichtert, sie in U-Haft nehmen zu können. Bisher galt der dafür nötige höhere Strafrahmen (zwischen sechs Monaten und fünf Jahren) erst ab zehn geschleppten Personen. Dieser Wert wird nun auf drei reduziert.

FPÖ und ÖVP nutzen Bühne für Kritik an Asylpolitik

Diese Gesetze sind aber nicht der einzige Anlass in der ersten regulären Plenarwoche nach der Sommerpause, über die Flüchtlingskrise zu sprechen. Die FPÖ hat sogar eine eigene Sondersitzung am Donnerstag ansetzen lassen, um drei Tage vor der Landtagswahl in Oberösterreich eine möglichst große Bühne für ihre Kritik an der Regierung in Sachen Asylpolitik zu haben.

Auch die ÖVP greift das Thema auf, das allerdings beim regulären Plenum am Mittwoch. Für die “Aktuelle Europastunde” hat man sich die “internationale Dimension der Flüchtlingskrise” ausgesucht. Die “Europastunde” wird diesmal aber nicht nur wegen der Inhalte mehr Aufmerksamkeit auf sich ziehen als sonst üblich. Denn erstmals ist auch je ein EU-Abgeordneter pro Fraktion berechtigt, sich zu Wort zu melden.

Selbst das hat im Vorfeld zu eher kuriosen Streitereien geführt. Die Fraktionen konnten sich nämlich nicht einigen, wo die Gäste sitzen. Es wird letztlich nicht in den Abgeordneten-Reihen sein, wie sich das die Grünen gewünscht hätten, sondern gemäß Wunsch der Mehrheit auf Mitarbeiter-Plätzen in der Nähe der Präsidentin und damit im Rücken der jeweiligen Redner.

Direkte Demokratie: SPÖ und ÖVP rudern zurück

Streit vorprogrammiert ist bei der Sitzung auch bezüglich der Enquete zur Demokratiereform, deren Endbericht dem Plenum am Mittwoch vorliegt. Ursprünglich hatten ja auch SPÖ und ÖVP Zustimmung zu Überlegungen signalisiert, wonach stark unterstützte Volksbegehren zu Volksbefragungen führen sollten, wenn die Politik das Anliegen nicht umsetzt.

Mittlerweile haben es sich die Koalitionsparteien aber anders überlegt, wollen den Initiatoren der Begehren nur noch ein Rederecht im Nationalrat geben und es Ländern und Gemeinden ermöglichen, die Voraussetzungen für die Abhaltung von Referenden zu erleichtern.

Die SPÖ wird sich am Mittwoch übrigens wieder als stärkste Fraktion präsentieren. Das Mandat von Hubert Kuzdas, der schon vor der letzten Sondersitzung in die Privatwirtschaft gewechselt ist, wird mit dem ehemaligen Schwechater Bürgermeister Hannes Fazekas nachbesetzt.

Somit hat die SPÖ wieder einen Mandatar mehr als der um vier Stronach-Abgeordnete verstärkte Koalitionspartner ÖVP, deswegen aber nicht weniger Probleme. Denn selbst die Ortschefs der SPÖ im Bezirk Schwechat hätten einen Verzicht Fazekas’ bevorzugt, bis die Ermittlungen in Sachen Multiversum abgeschlossen sind. (APA)

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