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Drohen 35 Prozent Kapitalertragssteuer?

Vermutlich ab 2011 müssen EU-Ausländer, die Kapital in Österreich veranlagen, 35 Prozent der gutgeschriebenen Zinsen als Kapitalertragssteuer abliefern. Darauf hat sich Österreich mit der EU verständigt.

Diese höhere Besteuerung von EU-Ausländern ist sozusagen der Preis dafür, dass Österreich keinem Informationsaustausch mit anderen nationalen Finanzbehörden von EU-Ländern zustimmte, solang dies auch die Schweiz und Liechtenstein, aber z. B. auch die Kanalinseln, die Bahamas (und auch die USA) ablehnen.

Zuversicht

Hypo-Chef Dr. Jodok Simma ist zuversichtlich, dass es auch in Hinkunft bei 25 Prozent KESt. für Inländer bleibt, zumal diese Besteuerung im Verfassungsrang festgeschrieben und ihre Höhe in Bezug zum österreichischen Höchststeuersatz (Hälfte von 50 Prozent Höchststeuersatz) gestellt ist. Freilich sollte man gerade in so heiklen Belangen die Rechnung nie ohne den Wirt, sprich: nicht ohne EU machen. Wer sich anhand anderer Beispiele erinnert, welch „heilige Kuh“ die Nichtdiskriminierung nicht inländischer EU-Bürger für Brüssel bedeutet, würde sich fast nicht mehr wundern, wenn die EU-Kommission die 35 Prozent KESt. für Ausländer als Diskriminierung gegenüber den nur mit 25 Prozent besteuerten Inländern interpretieren würde. Weil Österreich die 35 Prozent Ausländer-Besteuerung aber eben erst der EU zusagte, bestünde der einzige Weg der Beseitigung der Diskriminierung darin, eben auch Inländer mit 35 Prozent zu besteuern. Man darf gespannt sein, welches der beiden Argumente stärker wiegt.

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